Probelauf mit Sprengschutzmatten: LBEG lässt Sprengarbeiten in Gipstagebau wieder zu

Sprengschutzmatten, Probesprengung, erfüllen Zweck.

Probelauf mit Sprengschutzmatten: LBEG lässt Sprengarbeiten in Gipstagebau wieder zu

Probelauf mit Sprengschutzmatten: LBEG lässt Sprengarbeiten in Gipstagebau wieder zu

  Bildrechte: LBEG/Eike Bruns

Die in Richtung Besiedlung angebrachten Sprengschutzmatten (rechter Bereich) erfüllen bei der Probesprengung ihren Zweck.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat als zuständige Aufsichtsbehörde Sprengarbeiten im Anhydritbruch des Gipstagebaus der Firma VG Orth in Osterode am Harz (Landkreis Göttingen) wieder zugelassen. Nach einem sogenannten Steinflug am 6. September hatte das LBEG Sprengungen in diesem Bereich des Tagesbaus vorläufig untersagt.

Am gestrigen Montag nahm das Bergbauunternehmen unter Aufsicht des LBEG und Hinzunahme eines externen Sprengsachverständigen eine Probesprengung mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei kamen sogenannte Sprengschutzmatten zum Einsatz. Die Matten deckten rund 400 Quadratmeter des zu sprengenden Gesteins ab, um einen erneuten Steinflug zu verhindern. Da die Probesprengung erfolgreich verlief, ließ das LBEG weitere Sprengarbeiten wieder zu.

400 Quadratmeter, Sprengschutzmatten   Bildrechte: LBEG/Eike Bruns

Rund 400 Quadratmeter Fläche decken die Sprengschutzmatten ab.

Bei dem Vorfall am 6. September war ein rund zehn Zentimeter großer Stein gut 270 Meter weit auf ein Nachbargrundstück geflogen. Dabei beschädigte er eine Hauswand, Teile des Steins durchschlugen eine Fensterscheibe, wodurch eine dahinter sitzende Frau verletzt wurde. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet und der externe Sprengsachverständige hinzugezogen. Dieser konnte keine fehlerhaften Abläufe bei der Sprengung feststellen und führt den Steinflug auf nicht vorhersehbare geologische Besonderheiten zurück. Obwohl alle gültigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden, wurden die Auflagen derart weiter verschärft, dass nun bei weiteren Sprengungen der in Richtung Besiedlung gerichtete Bereich mit Sprengschutzmatten abgedeckt werden muss.

Haufwerk, Sprengbereich   Bildrechte: LBEG/Eike Bruns

Planmäßig ist das Haufwerk im unmittelbaren Sprengbereich liegengeblieben.

Weitere Infos:

Neben der Vergabe von Bergbauberechtigungen und der Erteilung der Betriebsplanzulassungen unterliegt der Bergbehörde auch die Beaufsichtigung der Bergbaubetriebe in ihrem Aufsichtsbereich. Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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