Reimann: Digitalgesetz als Katalysator im Gesundheitswesen / Ausbau der ePA bietet …

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AOK-Bundesverband

Berlin (ots)

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens muss einen großen Sprung nach vorne machen. Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) kann dies gelingen, wenn noch ein paar Dinge nachgebessert werden. „Insbesondere was die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte angeht, kann das Gesetz wie ein Katalysator wirken“, ist Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, überzeugt. Der Entwurf hat das Potenzial, der ePA zum Durchbruch in der Praxis zu verhelfen, sagt Reimann anlässlich der heutigen Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Einführung des Opt-out-Verfahrens in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA) ist nach Einschätzung der AOK-Gemeinschaft ein echter Fortschritt. Mit der Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA, werde der Ausbau zur zentralen Versichertenplattform weiter vorangetrieben. Hier entstehe ein echter Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. „Es wäre aber konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Die schon heute existierende Möglichkeit zur Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird de facto kaum genutzt und sorgt für unnötige bürokratische Aufwände“, kritisiert die AOK-Vorständin.

Nach wie vor ungelöst bleibt das Problem eines einfachen initialen Zugangs der Versicherten zur ePA. Der AOK-Bundesverbandes plädiert dafür, die Doppelstruktur von elektronischer Gesundheitskarte (eGK) und PIN durch den neuen elektronischen Personalausweis abzulösen. Der Fokus auf ein einfaches Verfahren erleichtere den Zugang für die Versicherten und verhindere den unwirtschaftlichen Einsatz von Versichertengeldern. Als irritierend bezeichnet Reimann den Plan, dass die gesetzlichen Krankenkassen ältere Papierdokumente von Versicherten scannen und in die ePA übertragen sollen. Die Befüllung der ePA sollte nicht Aufgabe der Krankenkassen sein, sondern gehört grundsätzlich in die Hand der Patientinnen und Patienten sowie der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Nein zur Ausweitung von DiGAs auf Medizinprodukte höherer Risikoklasse

Die Ausweitung des Leistungsanspruchs von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) auf Medizinprodukte höherer Risikoklassen lehnt der AOK-Bundesverband ab. „Die Anwendung risikobehafteter DiGAs ohne Nutzennachweis gefährdet die Patientensicherheit“, kritisiert Reimann. Bevor diese in die Versorgung kommen, sei eine vorherige Nutzenbewertung zwingend erforderlich. Angesichts der knappen finanziellen Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfe das Geld der Beitragszahlenden nur für Anwendungen eingesetzt werden, deren Nutzen klar wissenschaftlich belegt ist.

Unbefristete Fortsetzung des Innovationsfonds wird abgelehnt

Der aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung GKV finanzierte Innovationsfonds soll laut Referentenentwurf dauerhaft etabliert und die ursprünglich für Ende 2024 vorgesehene Rückführung nicht benötigter Finanzmittel gestrichen werden. Das lehnt der AOK-Bundesverband ebenfalls ab. „Es bestehen erhebliche Zweifel an Effektivität und Effizienz des Innovationsfonds. Deshalb ist eine unveränderte und unbefristete Fortsetzung der falsche Weg. Außerdem sollte die Übertragbarkeit der Mittel auf maximal 10 Millionen Euro pro Jahr beschränkt werden“, so die AOK-Vorständin. Seit 2020 würden zudem die Fördermittel für die neuen Versorgungsformen nicht ausgeschöpft, sodass eine Absenkung des Förderbudgets auf 100 Millionen pro Jahr sachgerecht wäre. Vor diesem Hintergrund sei die geplante unbegrenzte Übertragbarkeit der Fördermittel nicht zu verantworten.

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