Rückkehr zu mehr Präsenz an den Hochschulen: Baden-Württemberg.de
Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb ist in Kraft. An den Hochschulen geht es mit 3G-Regelungen zurück auf den Campus. Die Hochschulen und Studierenden freuen sich auf ein Wintersemester in überwiegender Präsenz. Dazu trägt auch die hohe Impfquote unter den Studierenden bei.
Die Hochschulen und die Studierenden brauchen für das jetzt beginnende Wintersemester maximale Verlässlichkeit und Planungssicherheit, damit das Hochschulleben sich wieder etablieren kann. Dafür schafft die Corona-Verordnung Studienbetrieb die Voraussetzungen, die in dieser Woche in Kraft getreten ist.
„Vorrangiges Ziel ist, den Studierenden im Wintersemester im Grundsatz endlich wieder ein Studium in Präsenz auf dem Campus zu ermöglichen“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. „Mit den zuletzt festgelegten Regelungen hatten und haben die Hochschulen alle Möglichkeiten, zu überwiegend Präsenzlehre zurückzukehren“, so Theresia Bauer weiter. „Wie wir wissen, nutzen die Hochschulen das auch verantwortungsvoll – wofür wir ihnen dankbar sind.“
Verordnung hält an den 3G-Regeln fest
Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb hält an den 3G-Regeln fest. Das heißt: Lehrveranstaltungen sind auch ohne die Einhaltung eines Mindestabstands wieder als Regelangebot möglich. Sofern der Abstand nicht eingehalten wird, besteht in Lehrveranstaltungen eine Maskenpflicht. In der Hochschule gilt die Vorgabe, dass man geimpft, genesen oder getestet sein muss (3G-Regel). Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise können von den Hochschulen im Rahmen von Modellvorhaben pragmatisch anhand von Stichproben überprüft werden oder mit Hilfe digitaler Lösungen. Damit können die Hochschulen weite Teile ihres Angebots wieder in Präsenz anbieten. Die Hygieneregelungen und die grundsätzliche Empfehlung zum Abstand, da wo sie ohne Beeinträchtigung des Lehrbetriebs eingehalten werden kann, bleiben auch bestehen. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde ein Zutrittsverbot bei typischen Symptomen.
Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb geht vom Grundsatz des Präsenzunterrichts an den Hochschulen in Baden-Württemberg aus. „Soweit Einschränkungen hiervon unvermeidlich sind, bleibt Online-Lehre ein ergänzender Bestandteil zur Sicherung des Studienbetriebs während der Pandemie – und selbstverständlich auch da, wo sie eine qualitative Bereicherung des Studienangebotes mit sich bringen“, erläuterte die Ministerin.
Allen Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie zum Trotz ist es aber das oberste Ziel, den Präsenzstudienbetrieb im Wintersemester wieder zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. „Mit dem nun gefestigten und weiter präzisierten rechtlichen Rahmen für das Wintersemester geben wir den Studierenden und den Hochschulen die Verlässlichkeit und Planungssicherheit, die sie für ein Semester benötigen, das nach drei weitgehenden Online-Semestern endlich wieder überwiegend in Präsenz stattfinden soll.“
Hohe Impfquoten unter Studierenden
Nach ersten Rückmeldungen aus den Hochschulen geht das Ministerium derzeit von einer sehr hohen Impfquote unter den Studierenden aus. „Das ist sehr erfreulich, weil in einer möglichst hohen Impfquote der Schlüssel für einen möglichst hohen Präsenzanteil liegt“, sagte Ministerin Theresia Bauer. „Die hohe Impfquote an unseren Hochschulen, das konsequente Einhalten von 3G und die weiterhin überzeugenden Hygienekonzepte – all dies trägt dazu bei, dass ein erneuter Lockdown unserer Hochschulen, wie wir ihn im letzten Wintersemester erleben mussten, ausgeschlossen werden kann.“ resümierte Ministerin Bauer.
Corona-Verordnung Studienbetrieb
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Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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