Rund 726.000 Euro für Modernisierung ländlicher Wege: Baden-Württemberg.de
Das Land fördert mit rund 726.000 Euro 17 Anträge von sechs Kommunen im Programm zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege. Über 200 Wege konnten mit Mitteln aus dem Programm bereits modernisiert werden.
„Dass die inzwischen 23. Bewilligungstranche des Programms zur nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege noch im Herbst übergeben wird, räumt den Kommunen ausreichend Zeit ein, mit dem Ausbau der ländlichen Wege frühzeitig im nächsten Jahr beginnen zu können. Sechs Kommunen profitieren in dieser Runde mit insgesamt rund 725.000 Euro von der Förderung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe von Bewilligungsbescheiden für die Modernisierung ländlicher Wege.
„Seit Beginn des Förderprogramms im Jahr 2018 konnten nun schon über 200 ländliche Wege nachhaltig modernisiert werden. Wie wichtig das Programm für die Kommunen ist, macht diese Anzahl an Anträgen deutlich und zeigt den nach wie vor großen Bedarf und die hohe Akzeptanz bei den Kommunen“, betonte Minister Hauk.
Bereits über 187 Kilometer Wege modernisiert
Mit der Ertüchtigung bestehender Wege wird deren Nutzung optimiert, ohne dabei neue Fläche zu versiegeln. Seit Bestehen des Förderprogramms 2018 wurden landesweit bereits über 187 Kilometer ländliche Wege grundlegend modernisiert.
„Von der multifunktionalen Eigenschaft und modernen Gestaltung dieser Wege profitiert nicht nur die Landwirtschaft. Ein modernes ländliches Wegenetz bietet auch allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit unsere bei jedem Wetter schöne Kulturlandschaft Baden-Württembergs zu erleben“, so Hauk.
Geförderte Anträge
17 Anträge von sechs Kommunen werden mit insgesamt 726.244,43 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
- Stadt Geislingen an der Steige, Türkheim: 10.691,20 Euro
- Stadt Geislingen an der Steige, Türkheim: 20.733,06 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Großrinderfeld: 23.327,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 32.252,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Gerchsheim: 26.231,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 15.154,90 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 19.849,00 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 18.749,50 Euro
- Gemeinde Großrinderfeld, Schönfeld: 26.976,80 Euro
- Stadt Kornwestheim, Kornwestheim: 62.600,00 Euro
- Gemeinde Langenbrettach, Langenbeutingen: 23.248,60 Euro
- Gemeinde Langenbrettach, Brettach: 42.885,50 Euro
- Stadt Löffingen, Dittishausen, Seppenhofen: 65.758,48 Euro
- Stadt Löffingen, Unadingen: 58.703,53 Euro
- Stadt Löffingen, Löffingen: 80.846,66 Euro
- Stadt Neuenstein, Obersöllbach, Grünbühl: 98.237,20 Euro
- Stadt Neuenstein, Eschelbach, Neuenstein: 100.000,00 Euro
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Gesetze und Vorschriften
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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