Saarland – Aktuelle Meldungen – Geflügelpestfall im Saarland: Erreger bei Wildvogel in Perl nachgewiesen – Umweltministerium beruft Krisenstab ein
| Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
| Tiere und Tierschutz
In der Gemeinde Perl-Besch wurde bei einem verletzten Wildvogel der hochansteckende Geflügelpesterreger H5N1 nachgewiesen.
Der junge Schwan wurde flugunfähig am 28.12.2021 in der Nähe der Mosel mit einer Wirbelsäulenverletzung gefunden und in ein privates Gehege aufgenommen. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hatte vorsorglich eine Probe auf aviäre Influenza (HPAIV) entnommen. Nachdem das Influenzavirus in der Probe nachgewiesen werden konnte und das Ergebnis mit einer Zweitprobe bestätigt wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald den Verdacht verifiziert. Auf Grundlage dieses Befundes wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Saarland amtlich festgestellt. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat bereits einen Krisenstab unter der Leitung von Staatssekretär Sebastian Thul einberufen.
Das LAV wird das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Betroffen sind durch die geographische Lage des Fundortes die Gemeinden Perl und Mettlach. „In den betroffenen Gemeinden gelten eine strikte Stallpflicht sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Vorsorglich müssen alle Tiere des von Geflügelpest betroffenen Bestandes tierschutzgerecht getötet werden. Andernfalls würden die derzeit äußerlich noch gesund erscheinenden Tiere in den kommenden Tagen qualvoll verenden. Durch die weitere Fütterung, Tränkung und Pflege der Tiere würde außerdem das Risiko der Virusverschleppung steigen, was es zwingend zu verhindern gilt“, erklärt Staatssekretär Thul. Betroffen ist eine Kleinsthaltung mit 10 Tieren.
„Ich bitte die Geflügelhalter, jetzt wieder besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten. Hierzu gehört insbesondere, das LAV über unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen. Des Weiteren darf Wildvögeln kein Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen gewährt und Hausgeflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. Nur durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen kann Infektionen des Hausgeflügels vorgebeugt und somit Tierleid sowie drohende finanzielle Einbußen abgewendet werden“, so Thul.
Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert worden sein, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen.
Thul appelliert auch an die Bürgerinnen und Bürger, verendete oder erkrankte Wildvögel – insbesondere Enten, Gänse und Schwäne – dem LAV zu melden.
Medienansprechpartner
Sabine Schorr
Pressesprecherin
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Original Quelle Saarland.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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