Senat muss für Klarheit sorgen / Kommentar von Isabell …

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Berlin (ots)

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ spricht von einem „historischen Tag für Berlin“ und feiert den Abschlussbericht der Expertenkommission als Beweis, dass „die Enteignung von Immobilienkonzernen rechtssicher, finanzierbar und bestes Mittel ist, um den Mietenwahnsinn zu stoppen“. Das ist nicht nur reichlich vorschnell, sondern lädt den Bericht mit einer Bedeutung auf, die ihm nicht zukommt. So gibt die Kommission beispielsweise keine Auskunft zu den tatsächlichen Kosten, die die Vergesellschaftung von 250.000 Wohnungen verursachen würde.

Auch die Frage, ob ein solches Gesetz vor den verschiedenen Gerichten, die ganz sicher angerufen werden, Bestand haben wird, bleibt naturgemäß offen. Denn da der Artikel 15 des Grundgesetzes bisher noch nie angewendet wurde, gibt es keine Rechtssprechung, die als Orientierungshilfe dienen kann.

Entscheidend ist also nicht der Bericht, sondern wie der schwarz-rote Senat damit umgehen will. Der hat sich in seinem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, zunächst ein Rahmengesetz zur Vergesellschaftung zu erarbeiten, über das dann die Verfassungsrichter entscheiden sollen. Erst im zweiten Schritt und im Falle eines positiven Votums soll dann das Vergesellschaftungsgesetz folgen.

Sicher ist: Der Volksentscheid lässt sich nicht einfach ignorieren. Der Auftrag, ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten, steht. Mit der Erstellung eines Rahmengesetzes auf Zeit zu spielen, ist jedoch keine gute Idee. Wichtiger wäre, politisch klarzustellen, was dieser Senat will. Darauf warten nicht nur die Mieter, sondern auch die Wohnungsunternehmen, die ihre Investitionen so lange zurückstellen, bis in dieser Frage eine Entscheidung vorliegt.

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