Stärkung der Personalratstätigkeit: Personalvertretungsrechtliche Änderungen von 2021 werden entfristet
Der Senat hat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener − nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister − die Entfristung der im Jahr 2021 vorgenommenen corona-bedingten Änderungen des Personalvertretungsgesetzes beschlossen.
Ziel ist es, die Personalratstätigkeit durch die Nutzung von Telefon- oder Videokonferenzen dauerhaft zu stärken.
In erster Lesung hatte sich der Senat am 18. Oktober 2022 mit dem Thema befasst. Weitere Informationen stehen online zur Verfügung.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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