Stand der Vermarktungsoffensive Windkraft im Staatswald: Baden-Württemberg.de
Minister Peter Hauk hat im Ministerrat den Stand der Vermarktungsoffensive Windkraft im Staatswald vorgestellt. Der Ausbau der Windkraft im Staatswald leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz-Sofortprogramm der Landesregierung.
„Baden-Württemberg will das Klima-Musterland in Deutschland und Europa werden. Um möglichst rasch Klimaneutralität zu erreichen, hat die Landesregierung ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm aufgelegt. Die neuen Windkraftstandorte im Staatswald leisten dazu einen wichtigen Beitrag, um die Transformation zu Alternativen von fossilen Energieträgern zu schaffen und die Klimaschutzziele einzuhalten. Klar ist auch, dass diese Entwicklung im Landschaftsbild sichtbarer wird“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk anlässlich der Vorstellung des aktuellen Standes der Vermarktungsoffensive Windkraft im Staatswald im Ministerrat.
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg hat für Baden-Württemberg Windpotentialflächen ermittelt. Bei der Analyse wurden sowohl Daten des Windatlas Baden-Württemberg als auch ein umfangreicher Kriterienkatalog mit Ausschluss- und Restriktionsflächen für die Windenergienutzung berücksichtigt. Grundlage sind die mittleren gekappten Windleistungsdichte von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe über Grund.
Rund 64.000 Hektar als potenzielle Standorte ausgewiesen
„Im Staatswald wurden insgesamt 63.755 Hektar als Standort für potenzielle Windkraftanlagen ausgewiesen. Davon sind rund 24.000 Hektar als ‚geeignet‘ und rund 40.000 Hektar als ‚bedingt geeignet‘ kategorisiert“, sagte Minister Hauk.
Bezüglich Windhöfigkeit werden zwei Kategorien ausgewiesen: geeignete Flächen, die nicht innerhalb von Ausschluss- und Restriktionsflächen liegen und in der Karte als „geeignet“ dargestellt sind sowie geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen. Das sind Flächen, die nicht innerhalb von Ausschlussflächen liegen, deren Nutzungsmöglichkeit für Windenergieanlagen aufgrund bereits bekannter Flächenrestriktionen, wie zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Regionale Grünzüge, Biosphärengebiete, Bannwälder jedoch im Einzelfall besonders zu prüfen sind. In der Karte werden diese Flächen als „bedingt geeignet“ bezeichnet.
Nächste Tranche für Januar/Februar 2022 vorgesehen
„Bei beiden Kategorien sind die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Regionalplanungen und Flächennutzungsplanungen sowie weitere sich ergebende mögliche Ausschlusskriterien insbesondere aus den Bereichen Arten- und Naturschutz, Flugsicherung, Wetterradar noch nicht berücksichtigt, da diese in Einzelfallprüfungen identifiziert werden müssen,“ betonte Minister Peter Hauk. Hier sei es wichtig, dass alle an einem Strang zögen. Wer Windkraft wolle, müsse auch Genehmigungsprozesse positiv und aktiv befördern.
ForstBW prüfe Zug um Zug die noch zu erschließenden Potentialflächen nach den vom Ministerrat Ende Juli 2021 verabschiedeten Eckpunktepapier festgelegten Kriterien. Die so identifizierten Flächen werden sukzessive in geeigneten Tranchen ausgeschrieben. Dieses Vorgehen werde mit oberster Priorität verfolgt. „Eine nächste Tranche mit Ausschreibungsflächen ist für Januar/Februar 2022 vorgesehen“, sagte der Minister.
Aufruf an Kommunen zur Beteiligung
ForstBW initiiert insbesondere für nicht eigenständig vermarktbare Kleinflächen in Gemengelagen mit anderen Grundstückseigentümern sogenannte Poolingverfahren. Hierzu laufen Gespräche zur Einbeziehung von externen Dienstleistern, um die aufwändigen Poolingverfahren durchzuführen und das Gesamtverfahren zu beschleunigen. Zudem klärt ForstBW mit den Kommunen, die bereits ausgewiesene Konzentrationszonen haben, die Bereitschaft für Flächenerweiterungen ab.
Hauk warb ausdrücklich dafür, dass sich Kommunen an der Windkraftoffensive des Landes beteiligen. „Durch Poolingverfahren und den erwachsenden Synergieeffekten kann es auch zur Realisierung von Windkraftvorhaben im Staatswald außerhalb der in der Karte dargestellten Potentialflächen kommen“, betonte Minister Hauk. Für die Vermarktungsoffensive durch ForstBW habe das Land neun Personalstellen bewilligt.
Die erste Tranche im Überblick
Übersicht über die erste Tranche, die am 26. Oktober 2021 ausgeschrieben wurde mit Rückmeldefrist 8. Dezember 2021.
- Gemeinde Lichtenstein, Landkreis Reutlingen: circa 120 Hektar (ha), eingegangene Angebote: 30
- Gemeinde Bad Waldsee, Landkreis Ravensburg: circa 70 ha, eingegangene Angebote: 20
- Gemeinde Sulz, Landkreis Rottweil: circa 110 ha, eingegangene Angebote: 20
- Gemeinde „Blauen“ – Malsburg-Marzell , Landkreis Lörrach: circa 200 ha, eingegangene Angebote: zwölf
- Gemeinden „Altdorfer Wald“ – Baienfurt, Baindt, Bergartreute, Schlier, Vogt, Waldburg, Wolfegg, Landkreis Ravensburg: circa 1.370 ha, eingegangene Angebote: 52
Ergibt in der Summe circa 1.870 ha und 134 Angebote
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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