
Statement von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte zur neuen Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar im Baurecht (§ 35 Absatz 9 Baugesetzbuch)
„Mit dieser Privilegierung von Agri-PV-Anlagen gibt es endlich den notwendigen rechtlichen Impuls, um diese richtungsweisende Kombination aus Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung voranzubringen. Ich begrüße die Entscheidung des Bundes und würde mich freuen, wenn viele landwirtschaftliche Betriebe diese Chance der Doppelnutzung ergreifen. Gerade die Nutzung von senkrechten, bifazialen Anlagen, die in Ost- und Westrichtung ausgerichtet sind, ist sehr sinnvoll. Sie verbrauchen wenig Fläche und in Dürrephasen kann eine leichte Verschattung sogar zu besseren Erträgen führen. Zudem begünstigen sie eine gleichmäßigere Stromnetzauslastung, da sie nicht wie übliche Solarmodule einen Mittags-Peak erzeugen, sondern vor allem morgens und abends Strom liefern.“
Privilegierung bedeutet, dass eine gesonderte Bauleitplanung durch die kommunalen Behörden künftig nicht mehr notwendig ist, um eine Agri-PV-Anlage zu genehmigen, wenn diese unter 2,5 Hektar groß ist und im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb steht. Eine vergleichbare Privilegierung gab es bislang nur für Freiflächensolaranlagen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenstrecken.
Original Quelle Niedersachsen.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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