STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ENORME HILFSBEREITSCHAFT – „Katastrophenerlass“ für Steuererleichterungen bei Hilfsleistungen // Steuerliche Anerkennung für Helfende anlässlich der Ukraine-Krise – Bayerisches Landesportal

STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ENORME HILFSBEREITSCHAFT – „Katastrophenerlass“ für Steuererleichterungen bei Hilfsleistungen // Steuerliche Anerkennung für Helfende anlässlich der Ukraine-Krise – Bayerisches Landesportal

Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe und bringt unermessliches Leid über die Bevölkerung. Menschen müssen ihre Heimat verlassen und fliehen in die angrenzenden Nachbarländer. „Die ukrainische Bevölkerung braucht vor Ort und auf der Flucht jede Art der Unterstützung. Die Hilfsbereitschaft in Bayern ist riesig – unsere Bürgerinnen und Bürger helfen sowohl mit persönlichem wie finanziellem Engagement, wo es nur möglich ist. Diese Hilfsbereitschaft muss auch in steuerlicher Hinsicht anerkannt werden. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass nun bundeseinheitliche Regelungen für diese so dringend benötigten Hilfsleitungen auf den Weg gebrachten wurden. Die steuerlichen Vereinfachungen unterstützen und schaffen Sicherheit für die zahlreichen Helfer“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Der vom Bundesministerium der Finanzen am 17. März 2022 veröffentlichte sogenannte „Katastrophenerlass“ schafft insbesondere Erleichterungen bei der Durchführung von Spendenaktionen, auch die Anforderungen an Spendennachweise werden gelockert. Zudem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der steuerbegünstigten Körperschaften erweitert und die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen in steuerlicher Hinsicht vereinfacht. Details hierzu teilt gerne das jeweils zuständige Finanzamt mit.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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