STEUERLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR ENORME HILFSBEREITSCHAFT – „Katastrophenerlass“ für Steuererleichterungen bei Hilfsleistungen // Steuerliche Anerkennung für Helfende anlässlich der Ukraine-Krise – Bayerisches Landesportal
Der vom Bundesministerium der Finanzen am 17. März 2022 veröffentlichte sogenannte „Katastrophenerlass“ schafft insbesondere Erleichterungen bei der Durchführung von Spendenaktionen, auch die Anforderungen an Spendennachweise werden gelockert. Zudem wurden die Unterstützungsmöglichkeiten der steuerbegünstigten Körperschaften erweitert und die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen in steuerlicher Hinsicht vereinfacht. Details hierzu teilt gerne das jeweils zuständige Finanzamt mit.
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