Tauberbischofsheim: Der digitale Bauantrag kommt ab dem 1. Januar 2022

Antrag Baugenemigung Tauberbischofsheim 28.12.2021 Foto: Stadt Tauberbischofsheim

Main-Tauber-Kreis

Der digitale Bauantrag kommt ab dem 1. Januar 2022

Digitale Antragstellung

 

Durch die Novellierung der Landesbauordnung für Baden-Württemberg, die im August 2019 in Kraft getreten ist, wurden im Sinne einer vom Gesetzgeber vorgegebenen und sich immer weiter entwickelnden Digitalisierung behördlicher Prozesse die Voraussetzungen für den digitalen Bauantrag geschaffen. Dies wurde unter anderem durch den Verzicht auf die Schriftform, also die Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Bauherrn und der von ihm Beauftragten, bei der baurechtlichen Antragstellung möglich.

Bis Ende Dezember 2021 kann die Baurechtsbehörde nun noch die Einreichung der Bauvorlagen in Schriftform fordern, ab dem 1. Januar 2022 wird dann die rein digitale Einreichung des Antrags sowie der Bauvorlagen über ein vom Land eingerichtetes Portal bei Service BW (erreichbar siehe nachstehend unter „Infos und Hilfestellung“) möglich werden. Hier wird der Bauherr bzw. der Planer Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt. Verfügbar ist derzeit bereits der klassische Antrag auf Baugenehmigung, die Anträge auf Baugenehmigung im Vereinfachten Verfahren und das Kenntnisgabeverfahren werden noch dazukommen.

Daneben können Anträge ebenfalls im zentralen E-Mail-Postfach des Bauordnungsamtes der Stadt (bauordnungsamt@tauberbischofsheim.de) digital eingereicht werden. Die Baurechtsbehörde der Stadt Tauberbischofsheim bietet alternativ vorerst auch weiterhin die Möglichkeit,
Antragsunterlagen in Papierform einzureichen, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Entscheidung über den Antrag

Sobald über den Antrag entschieden wurde erhält der Antragsteller bis auf weiteres die Entscheidung der Baurechtsbehörde noch in Papierform sowie eine mit Genehmigungsvermerk versehene Papierfertigung der Bauvorlagen. Die Papierfertigung wird dabei von der Baurechtsbehörde gefertigt.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag und insbesondere auch zum Dateiformat und zur Dateienbezeichnung einzureichender Anträge finden Antragsteller*innen auf der Homepage der Stadt Tauberbischofsheim unter www.tauberbischofsheim.de (Bürgerservice & Wohnen u Bauen und Wohnen u Digitaler Bauantrag)

Quelle: Stadt Tauberbischofsheim

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen