Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar: Baden-Württemberg.de

Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar: Baden-Württemberg.de

Mit Blick auf die Omikron-Variante führt das Land eine Testpflicht in Kitas und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 ein. Die zusätzlichen Tests sollen für einen höheren Schutz der Kinder sorgen.

Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit dem 12. April beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung am 14. Dezember im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht beziehungsweise Testnachweispflicht soll ab dem 10. Januar gelten.

„Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt. Wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha, ergänzt: „Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gibt es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es ist deswegen der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.“

Tests können vor Ort in der Kita oder zu Hause vorgenommen werden

Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.

„Wir werden nun die weiteren Details ausarbeiten und den Einrichtungen, den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern weitere Informationen zukommen lassen“, sagt die Kultusministerin. Der Sozialminister fügt hinzu: „Auch jetzt schon kann man für mehr Sicherheit in den Einrichtungen sorgen: Lassen Sie sich impfen, lassen Sie Ihre Kinder über zwölf Jahren impfen – und testen Sie sich regelmäßig per Schnelltest.“

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Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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