Urteil aus Karlsruhe – Die verflixte Schuldenbremse

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Straubing (ots)

Gewiss, die Transformation der Wirtschaft ins karbonfreie Zeitalter erfordert eine Menge Geld, die Aufstockung der Verteidigungsleistungen ist das Gebot der Stunde, die Migration verlangt dem Land viel ab. Wer aber dies als Notlage bezeichnet, entsprechend einer schweren Naturkatastrophe oder einer Pandemie, der öffnet der Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Zukunft Tür und Tor. Denn alles, was die Etats von Bund und Ländern jetzt belastet, ist nicht vorübergehender Natur, sondern wird über viele Jahre hinweg so erhalten bleiben. Würde man also den derzeitigen Zustand als Notlage definieren, dann würde diese auch 2024 und weit darüber hinaus bestehen. Mit der Folge, dass die Schuldenbremse dann Makulatur wäre und man künftig mit Krediten wieder in die Vollen gehen könnte.

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