Vereinfachte Regel bei Quarantäne-Entschädigung
Die Entschädigung der Arbeitgeber bei einer Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter wird vereinfacht. Künftig ist ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis ausreichend.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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