Verlängerte Antragsfrist für Nichtinvestive Städtebauförderung: Baden-Württemberg.de

Verlängerte Antragsfrist für Nichtinvestive Städtebauförderung: Baden-Württemberg.de

Das Land hat den Anmeldeschluss für das Förderprogramm der nichtinvestiven Städtebauförderung bis 30. November 2023 verlängert.

Der Anmeldeschluss für das Förderprogramm der nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) wird verlängert. Noch bis 30. November 2023 können Städte und Gemeinden fortlaufend Anträge bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Mit dem NIS-Programm werden unter anderem Projekte gefördert, die die Zentren positiv beleben und den sozialen Zusammenhalt im Quartier sowie die Integration aller Bevölkerungsgruppen verbessern. Es ergänzt damit die Förderung baulich-investiver Maßnahmen in Sanierungsgebieten.

Förderung in laufendem Sanierungsgebiet

Von Sprachkursen für Menschen mit Migrationshintergrund bis hin zu Repair-Cafés und Spielangeboten für Kinder – das NIS-Programm bietet Kommunen vielfältige Möglichkeiten. Dabei können auch experimentelle Ansätze verfolgt werden, um zum Beispiel neue Nutzungen zu erproben. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet durchgeführt wird.

Eine Million Euro stellt das Land in diesem Jahr für die NIS-Projektförderung bereit.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)

Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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