Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung zur Verbandsbeteiligung freigegebenen. Zwei Bereiche sollen inhaltlich geregelt werden:
Mit Artikel 5 des Gesetzes zur Einführung einer Familienpflegezeit für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 11.12.2018 wurden weitere Verbesserungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in die laufbahnrechtlichen Vorschriften aufgenommen. In § 7 Abs. 3 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung wurden mit der Änderung neue Regelungen zum Ausgleich von kinderbetreuungs- und pflegezeitbedingten Verzögerungen bei der beamtenrechtlichen Probezeit getroffen. Durch eine Ergänzung in § 7 Abs. 3 soll eine Klarstellung vorgenommen werden, wie Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten im Rahmen der beamtenrechtlichen Probezeit berücksichtigt werden.
Eine weitere vorgeschlagene Änderung betrifft die Bestimmungen für die Berufsausbildung in der Pflege. Mit Ablauf des 31.12.2019 sind das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz außer Kraft getreten. Mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz wurde die Pflegeausbildung neu strukturiert und eine hochschulische Pflegeausbildung gesetzlich geregelt. Nun ist eine Anpassung an die aktuelle Studienlandschaft und die zu verzeichnende Akademisierung beruflicher Tätigkeiten auf dem Sektor Gesundheit und Pflege geplant. Aufgenommen werden sollen weitere Studiengänge, die für das erste beziehungsweise das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste qualifizieren. Damit wird den speziellen Anforderungen in dieser Fachrichtung Rechnung getragen.
Neben diesen Themen enthält der Gesetzesentwurf noch redaktionelle Folgeänderungen.
Original Quelle Niedersachsen.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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