Die wesentlichen Ziele der Tarifreform bestehen darin, das bisherige Tarifsystem zu vereinfachen, auf den veränderten Markt zu reagieren und durch die zunehmende Digitalisierung den Luftlinientarif mit Bestpreisprinzip zu stärken. Mit dem neuen Tarif kommt der VRN den Wünschen von Vielfahrern ebenso entgegen wie denen von Gelegenheitsfahrern oder Neueinsteigern.
Der verbundweit gültige Wabentarif und die Preisbildung bei den Einzelfahrscheinen bleiben bestehen. Ebenso werden die erfolgreichen, verbundweit gültigen Jahreskarten wie das Job-Ticket, das Rhein-Neckar-Ticket oder die Karte ab 60 beibehalten.
Im Bereich der Tages- und Monatskarten sowie der neu eingeführten Fünf-Fahrten-Tickets (bisher Mehrfahrtenkarten) reduzieren sich die Preisstufen. Das Rhein-Neckar-Ticket wird um die Varianten Rhein-Neckar-Ticket Plus und Rhein-Neckar-Ticket Flex erweitert. Beim Flex-Modell hat der Kunde die Wahl, das Ticket an acht frei wählbaren Werktagen und darüber hinaus an den Wochenenden zu nutzen. Dieses Produkt richtet sich vornehmlich an die flexiblen Bedürfnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Homeoffice und ist ausschließlich digital erhältlich.
Für Nutzerinnen und Nutzer, welche ohne Tarifkenntnis mobil sein wollen, eignet sich der Luftlinientarif. Er ist über die Apps eTarif oder Tickin erhältlich und berechnet den Fahrpreis auf Basis der ermittelten Luftlinienkilometer zwischen Ein- und Ausstiegshaltestelle. Abgerechnet wird nach dem Bestpreisprinzip zwischen Luftlinien- und Wabentarif.
Die derzeitigen Tageskarten werden in das Tagesticket für eine Person, das Tagesticket Familie für zwei Personen mit beliebig vielen eigenen Familienkindern oder Enkeln und das Tagesticket Gruppe für drei bis fünf Personen umgewandelt.
Zur Vereinfachung des Tarifs werden ab dem kommenden Jahr wenig genutzte Tarifprodukte nicht mehr angeboten. Das neue Tarifspektrum bietet jedoch entsprechende Alternativen.
Im Rahmen der Tarifreform entfällt zudem die 14 Uhr-Sperrfrist des MAXX-Tickets an bayerischen Schultagen bei Fahrten zwischen dem Main-Tauber-Kreis und dem Hauptbahnhof in Würzburg. Somit sind die MAXX-Tickets ab dem kommenden Jahr an allen Tagen und ohne zeitliche Einschränkung auf diesen Streckenabschnitten in Linienbussen und Zügen gültig. „Über den Wegfall der 14 Uhr-Sperrfrist freuen wir uns ganz besonders, denn für die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden, welche zwischen dem Main-Tauber-Kreis und Würzburg pendeln, wird die Nutzung des MAXX-Tickets ab dem kommenden Jahr einfacher, flexibler und deutlich günstiger. Diesen Wunsch hatten die Bürgerinnen und Bürger aus den bayerischen Grenzgemeinden bereits seit langer Zeit geäußert. Nun konnten wir das gemeinsam mit dem VRN und dem Verkehrsverbund Mainfranken (vvm) umsetzen“, sagt Landrat Christoph Schauder. VGMT-Geschäftsführer Thorsten Haas informiert, dass die aktiven Kundinnen und Kunden mit Abo-Verträgen bei der VGMT bereits Anfang Dezember informiert wurden und ein Großteil der betroffenen Tickets umgetauscht wurden.
Informationen zur VRN-Tarifreform gibt es unter https://tarif2022.vrn.de. Bei Fragen zur neuen VRN-Tarifreform oder dem Wechsel in ein alternatives Abo-Produkt können sich Interessierte an die VGMT-Geschäftsstelle in Lauda wenden. Das VGMT-Team ist während der Geschäftszeiten telefonisch unter 09343/6214-0 erreichbar.
Fahrplan- und Tarifauskünfte:
Informationen zum Fahrplan und den Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar GmbH (VRN) gibt es im Internet unter www.vrn.de, in der kostenlosen „myVRN-App“ sowie unter www.vgmt.de. Die VRN-Servicenummer und die RufTaxi-Zentrale sind unter der Telefonnummer 0621/ 1077 077 erreichbar.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar