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Im Main-Tauber-Kreis wurden in der Zeit von Samstag, 16. Oktober, bis Montag, 18. Oktober, insgesamt 14 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon sechs am Samstag, sechs am Sonntag und zwei am Montag. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von sechs Städten und Gemeinden des Landkreises. 13 Personen befinden sich in häuslicher Isolation und eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in mindestens acht Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 6104.
88 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 34 Personen auf 5923. Somit sind derzeit 88 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 23, Boxberg: 7, Creglingen: 1 (+1), Freudenberg: 5 (+3), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 5 (+1), Königheim: 0, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 4 (+1), Tauberbischofsheim: 10, Weikersheim: 1, Werbach: 1 (+1), Wertheim: 27 (+7) und Wittighausen: 1.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 17. Oktober, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 50,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (11. bis 17. Oktober) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,29. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 188.
Die aktuellen Werte für Montag, 18. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Elf weitere Mutationen nachgewiesen
Bei elf Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1876 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Neue Corona-Verordnung Schule in Kraft getreten
Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Schulen über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Ministerium am Wochenende notverkündet hat. Seit Montag, 18. Oktober, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen, wie zum Beispiel Fluren, muss sie aber weiterhin getragen werden. Die Maskenpflicht bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten.
Das Ministerium teilte mit, dass es die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit werde den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften der Unterricht erleichtert. Ohne Maske falle die Kommunikation, das Herzstück der Pädagogik, leichter.
Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. Selbstverständlich werde das Tragen der Maske nicht verboten, teilte das Ministerium mit. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.
Die Lockerung der Maskenpflicht am Platz werde dabei von wichtigen Sicherheitszäunen begleitet. So muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse oder Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang wieder aufgesetzt werden, analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse. Das engmaschige Screening der Schülerinnen und Schüler werde beibehalten. Die Finanzierung der Tests wurde bereits über die Herbstferien hinaus bis zum Ende des Jahres gesichert. Es gelte also weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen, erläuterte das Ministerium.
Das Kultusministerium teilte mit, dass das Infektionsgeschehen durch das tägliche Monitoring an Schulen weiterhin sehr genau beobachtet werde. Sollte sich zeigen, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunimmt, werde die Maskenpflicht wieder eingeführt. Die Kernziele blieben, die Gesundheit und den Präsenzunterricht zu sichern.
In der Corona-Verordnung Schule gibt es darüber hinaus kleinere Anpassungen, die die Regeln noch einmal klarstellen. So gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler bieten zu können.
Quelle: Main-Tauber-Kreis.de
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Original Quelle by Wertheim24.de
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