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97 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um neun Personen auf 5164. Somit sind derzeit 97 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 6, Bad Mergentheim: 14 (+1), Boxberg: 2, Creglingen: 1 (+1), Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 2, Igersheim: 5, Königheim: 1, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 4, Niederstetten: 5 (+1), Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 1, Werbach: 7 (+1), Wertheim: 40 und Wittighausen: 0.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Donnerstag bei 45,3
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 19. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 45,3. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (13. bis 19. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Freitag, 20. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Elf weitere Delta-Mutationen nachgewiesen
Bei elf Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1286 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Je nach Lüftungsmöglichkeiten 70 oder 100 Prozent Auslastung erlaubt
Das Sozialministerium und die Betreiberinnen und Betreiber von Clubs haben sich auf Regelungen zur Öffnung geeinigt. Nach Verkündung der aktuellen Corona-Verordnung hatten zunächst viele Betreiber angekündigt, ihre Clubs nicht öffnen zu können, da durch die Maskenpflicht in Innenräumen der Charakter des „Club-Feelings“ verloren gehe und deshalb Gäste ausbleiben würden. Die Landesregierung wiederum schätzt das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch ein und knüpft deshalb eine Öffnung an schärfere Bedingungen.
Im Gespräch zwischen dem Ministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Clubszene sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes wurde nun eine Lösung gefunden. Demnach entfällt die Maskenpflicht auf der Tanzfläche sowie im Sitzbereich (Bar oder Tische) unter mehreren Bedingungen.
Zum einen hat die Branche zugesagt, ein ausgefeiltes Muster-Hygienekonzept zu erstellen, das die Clubs landesweit anwenden werden. In Clubs, die kein ausreichendes Lüftungskonzept vorweisen können, gilt dabei eine 2G-Regel (Gäste sind geimpft oder genesen) sowie eine Maximalauslastung von 70 Prozent. Dort, wo die Luftwechselrate gewährleistet ist, gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Hierbei muss jedoch weiterhin ein PCR-Testnachweis vorgelegt werden und nicht nur ein negatives Schnelltestergebnis. In diesem Fall ist die Vollauslastung des Clubs erlaubt.
Zum anderen müssen sich Besucherinnen und Besucher über die Luca-App oder eine andere vergleichbare App registrieren, damit eine Kontaktpersonennachverfolgung möglich ist.
Des Weiteren unterstützen die Clubbetreiber die Kampagne #dranbleibenbw des Gesundheitsministeriums. Geplant sind viele Einzelaktionen zum Impfen in den Clubs. Das Land unterstützt diese Aktionen durch Impfteams. Gemeinsames Ziel sei es, die Impfquote schnell hoch zu treiben, damit der aufwendige PCR-Test entfallen kann, teilte das Ministerium mit.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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