Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 5 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 66,3 – Neue Corona-Verordnung – 28.09.2021

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121 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um fünf Personen auf 5683. Somit sind derzeit 121 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2 (+1), Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 40, Boxberg: 12 (+1), Creglingen: 5, Freudenberg: 3, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 5, Königheim: 4, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 10 (+1), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 5, Weikersheim: 6, Werbach: 0, Wertheim: 24 (+2) und Wittighausen: 0.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Montag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 27. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 66,3. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (21. bis 27. September) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,25. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 200.

Die aktuellen Werte für Dienstag, 28. September, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Vier weitere Mutationen nachgewiesen

Bei vier Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1721 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Neue Corona-Verordnung Studienbetrieb vor kurzem in Kraft getreten

Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb ist vor kurzem in Kraft getreten. Sie hält an den 3G-Regeln fest. Aus diesem Grund sind Lehrveranstaltungen wieder als Regelangebot möglich, auch ohne dass ein Mindestabstand eingehalten werden muss. Sofern der Abstand nicht eingehalten wird, besteht in Lehrveranstaltungen eine Maskenpflicht. In der Hochschule gilt die Vorgabe, dass man geimpft, genesen oder getestet sein muss (3G-Regel). Die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise können von den Hochschulen im Rahmen von Modellvorhaben pragmatisch anhand von Stichproben oder mit Hilfe digitaler Lösungen überprüft werden. Damit können die Hochschulen weite Teile ihres Angebots wieder in Präsenz anbieten. Hygieneregeln und die grundsätzliche Empfehlung zum Abstand bleiben bestehen, wo diese eingehalten werden können, ohne den Lehrbetrieb zu beeinträchtigen.

Neu in die Verordnung aufgenommen wurde ein Zutrittsverbot bei typischen Symptomen. Soweit Einschränkungen des Präsenzbetriebs unvermeidlich sind, bleibt Online-Lehre ein ergänzender Bestandteil, um den Studienbetrieb während der Pandemie zu sichern. Dies gelte auch da, wo sie das Studienangebotes qualitativ bereichert, erklärte das Ministerium.

Nach ersten Rückmeldungen aus den Hochschulen geht das Ministerium derzeit von einer sehr hohen Impfquote unter den Studierenden aus. Das sei sehr erfreulich, weil in einer möglichst hohen Impfquote der Schlüssel für einen möglichst hohen Präsenzanteil liege. Die hohe Impfquote an den Hochschulen, das konsequente Einhalten von 3G und die Hygienekonzepte tragen laut Ministerium dazu bei, dass ein erneuter Lockdown der Hochschulen ausgeschlossen werden kann. Nach drei weitgehenden Online-Semestern soll dieses Semester endlich wieder überwiegend in Präsenz stattfinden, erklärte das Ministerium.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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Original Quelle by Wertheim24.de

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