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84 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um sieben Personen auf 5099. Somit sind derzeit 84 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 11 (+1), Boxberg: 0, Creglingen: 0, Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 1, Königheim: 1, Külsheim: 17, Lauda-Königshofen: 1 (+1), Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 11, Weikersheim: 4, Werbach: 0, Wertheim: 36 (+5) und Wittighausen: 0.
Quarantäne für Schulklassen in Külsheim und Wertheim aufgehoben
Die angeordneten Quarantänen für jeweils eine Klasse der Pater-Alois-Grimm Schule Külsheim und des Beruflichen Schulzentrums Wertheim konnten aufgehoben werden.
Drei weitere Delta-Mutationen nachgewiesen
Bei drei Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1226 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 35,5
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 10. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 35,5 und damit erstmals wieder über der Schwelle von 35. Wenn der Wert fünf Kalendertage in Folge über 35 liegt, muss das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises dies formell feststellen und bekanntgeben, dass damit ab dem darauffolgenden Tag im Landkreis die Inzidenzstufe 3 gilt.
Ein Wechsel in die Inzidenzstufe 3 hätte zur Folge, dass beispielsweise für den Besuch der Innengastronomie, von Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Schwimmbädern und Museen sowie von öffentlichen und von privaten Veranstaltungen wieder ein 3G-Nachweis („Geimpft, genesen oder getestet“) erforderlich wird. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittwoch, 11. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (4. bis 10. August) je 100.000 Einwohner.
Weitere Möglichkeiten für offene Konzepte – Keine Schließung bei hoher Inzidenz
Das Kultusministerin hat die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege über geplante Änderungen an der Corona-Verordnung Kita informiert. Dabei wurde auch das Engagement der Erzieherinnen und Erzieher in den vergangenen Monaten gewürdigt. Mit den Änderungen legt das Land erste Grundsätze für den Regelbetrieb im Kita-Jahr 2021/2022 fest.
Die Änderungen sehen in Einzelfällen weitere Möglichkeiten für Einrichtungen vor, die mit einem offenen Konzept arbeiten. In den gemeinsamen Schutzhinweisen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS), der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) und des Landesgesundheitsamtes (LGA) war die Möglichkeit vorgesehen, in einer Einrichtung mit offenem Konzept bis zu zwei betriebserlaubte Gruppen als Gruppenverbund zu führen. Diese Möglichkeit wird nun in die CoronaVO Kita übernommen, und es werden zusätzliche Möglichkeiten bei einer ungeraden Zahl von Gruppen in den Einrichtungen geschaffen. So kann in Tageseinrichtungen mit einem offenen Konzept und drei Gruppen gruppenübergreifend über alle drei Gruppen gespielt und gearbeitet werden. In einer Einrichtung mit fünf Gruppen und offenem Konzept können zwei Gruppen eine Kohorte und drei Gruppen eine weitere Kohorte bilden. Die jeweilige Kohorte darf dann auch gruppenübergreifend spielen und arbeiten, wobei die Kohorten jeweils getrennt bleiben müssen.
Ebenfalls in die Corona-Verordnung Kita überführt wird die in den Schutzhinweisen enthaltene Ausnahme von der Maskenpflicht für das Fach- und Betreuungspersonal im Kontakt mit den Kindern. Dazu kommt, dass die Regelung, die eine Schließung der Einrichtungen ab dem Inzidenzwert von 165 vorgesehen hatte, analog zur Bundesnotbremse gestrichen wird. Dies gilt ebenso für die bisherige Regelung der Notbetreuung. Weiter wird das Land in der Corona-Verordnung Kita regeln, dass Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege nach Maßgabe der Bestimmungen in Paragraph 8 der Corona-Verordnung, also wie andere Veranstaltungen, zulässig sind.
Das Ministerium informierte auch darüber, dass sich das Land weiterhin freiwillig an den Tests der Kinder beteiligen wird. Das Land hat im April entschieden, sich freiwillig an den Testungen der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu beteiligen und den kommunalen sowie den freien Trägern damit zu helfen. Dafür hatte die Regierung 12,6 Millionen Euro bis zum 21. Mai vorgesehen. Ende Juli hatte das Land entschieden, dass es sich auch weiterhin, bis zum Beginn der Herbstferien am 29. Oktober, an den Kosten der Testungen beteiligt. Die freiwillige finanzielle Beteiligung bezieht neben den Anschaffungskosten für Antigen-Testkits auch die Anschaffungskosten für PCR-Pool-Tests mit ein. Für die Testungen, die sowohl im Ü3-Bereich (drei bis sieben Jahre) als auch im U3-Bereich (null bis drei Jahre) stattfinden, stellt das Land insgesamt etwa 22,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die näheren Einzelheiten, insbesondere zum Antragsverfahren, werden in einer Förderrichtlinie geregelt, die das Kultusministerium derzeit ausarbeitet.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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