Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 9 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 87,4 – Gleichbehandlung – RKI Zahlen 31.08.2021

[ad_1]

165 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um drei Personen auf 5250. Somit sind derzeit 165 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 38 (+3), Boxberg: 10, Creglingen: 1, Freudenberg: 9 (+2), Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 13, Königheim: 0, Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 36 (+1), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 6, Weikersheim: 2, Werbach: 5 (+1), Wertheim: 29 (+2) und Wittighausen: 2.

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Montag bei 87,4

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 30. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 87,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (24. bis 30. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Dienstag, 31. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Wohnbereich des Pflegeheims „Haus Schönblick“ aus Quarantäne entlassen

Ein Wohnbereich des Pflegeheims „Haus Schönblick“ in Igersheim konnte aus der Quarantäne entlassen werden.

Sechs weitere Mutationen nachgewiesen

Bei sechs Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1397 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 31. August, 14.30 Uhr).

Gleichbehandlung für alle Freiwilligen in den Jahren 2020 und 2021

Die Finanzministerien von Bund und Ländern teilten mit, dass die steuerliche Entlastung für freiwillige Helferinnen und Helfer in Impfzentren auch greife, wenn das Impfzentrum von einem privaten Dienstleister betrieben werde oder die Helferinnen und Helfer in den Zentralen Impfzentren und den Kreisimpfzentren über einen privaten Personaldienstleister angestellt seien.

Nach der Abstimmung zwischen Bund und Ländern gelte für all diejenigen, die im Aufklärungsgespräch oder direkt an der Impfung beteiligt seien die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gelte für Einnahmen in den Jahren 2020 und 2021. Die Übungsleiterpauschale lag im Jahr 2020 bei 2400 Euro, 2021 wurde sie auf 3000 Euro jährlich erhöht. Bis zu dieser Höhe bleiben Einnahmen für eine freiwillige Tätigkeit steuerfrei, teilte das Ministerium mit.

Wer sich wiederum in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren engagiere, könne die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 seien bis zu 840 Euro steuerfrei, erläuterte das Ministerium.

Das Finanzministerium erklärte, dass sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtspauschale lediglich bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten greifen. Dies sei in der Regel der Fall, wenn sie im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle in Anspruch nehmen. Dabei könnten auch solche Helferinnen und Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studentinnen und Studenten oder Rentnerinnen und Rentner.

Nach den steuerlichen Vorschriften sei es für die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale eigentlich notwendig, dass die freiwillig Tätigen über einen gemeinnützigen oder öffentlichen Arbeitgeber (Land oder eine Kommune) angestellt seien, damit die Pauschalen greifen können. Allerdings sei die Struktur, der in kürzester Zeit eingerichteten Impfzentren sehr unterschiedlich ausgestaltet. Nicht alle Impfzentren werden zum Beispiel direkt von einer Kommune, dem Land oder einer gemeinnützigen Einrichtung betrieben, erklärte das Finanzministerium.

Das Finanzministerium und das Sozialministerium sagten, dass sie sich daher intensiv für eine Gleichbehandlung aller Freiwilligen für die Zeiträume 2020 und 2021 unabhängig von der Struktur des Impfzentrums eingesetzt haben.

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale sind Jahresbeträge, die einmal pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei verschiedenen begünstigten Tätigkeiten werden die Einnahmen zusammengerechnet.

[ad_2]

Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen