Wiederholungswahl am 12. Februar 2023 – Weniger Wahlberechtigte bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus als zur Hauptwahl 2021
Heute hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Wahlverzeichnisse für die Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 12. Februar 2023 aus dem Einwohnerregister erstellt.
Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin sind 2.442.049 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt – das sind 53.338 weniger als zur Vorwahl im Jahr 2016. Im Vergleich zu der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021 sind zum heutigen Tage 5.551 Personen weniger wahlberechtigt.
Die stärkste Abnahme (2021 zu 2016) bei den Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus gibt es in den Bezirken Neukölln (minus 9.489), Reinickendorf (minus 8.177) und in Lichtenberg (minus 7.345). Als einziger Bezirk verzeichnet Treptow-Köpenick einen Zuwachs an Wahlberechtigten (plus 3.413).
Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gibt es insgesamt 2.738.586 Wahlberechtigte. Zusätzlich zu den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen hier auch 16-und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
Bis zum Wahltag wird sich die Zahl der Wahlberechtigten durch Fortzüge aus Berlin sowie durch Todesfälle noch geringfügig verändern.
Der Briefwahlzeitraum beginnt am 02. Januar 2023.
Weitere Informationen zu den Berliner Wiederholungswahlen sind über die Homepage des Landeswahlleiters abrufbar.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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