Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Zum 1. Januar 2022 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 9,82 Euro je Stunde.
Mitte des kommenden Jahres, zum 1. Juli 2022, erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 Euro – falls die Ampel nicht schon ihren Plan von 12 Euro Mindestlohn bis dahin umsetzt. Weitere Neuerungen: Im Fernverkehr kann man kein Ticket beim Zugpersonal mehr kaufen, bis zu zehn Minuten nach Abfahrt ist das aber noch über die App möglich – wer danach ohne Ticket erwischt wird gilt als Schwarzfahrer; Laut Gesetz wird dann der doppelte Fahrpreis fällig, mindestens allerdings 60 Euro. Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar 2022: Erdgas wird im Vergleich zum Vorjahr deswegen um 0,1 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eurer. Bei Benzin steigt der CO2-Zuschlag um 1,5 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl sind es 1,6 Cent pro Liter mehr als in 2021.
Arbeitslose können sich zudem 2022 erstmals online anmelden – wenn sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion haben. Zum 1. Januar wird außerdem die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen ausgeweitet: Waren bisher zum Beispiel Frucht- und Gemüsesäfte vom Einweg-Pfand ausgenommen, werden für sie künftig auch 25 Cent fällig, auch Getränkedosen werden ohne Ausnahme pfandpflichtig. Ein Standardbrief bei der Post kostet in Zukunft 85 anstatt 80 Cent, Postkarten kosten 70 anstatt 60 Cent. Ab 2022 dürfen an den deutschen Ladenkassen keine Einweg-Plastiktüten mehr angeboten werden.
Die Plastikbeutel für Obst und Gemüse sowie besonders stabile Mehrwegtaschen bleiben aber erlaubt.
dts Nachrichtenagentur
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