▷ Arbeitsmigration regeln – Armut besiegen / Usbekistan bekämpft zwei grundlegende …

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30.09.2021 – 09:59

Berliner Telegraph UG

Berlin (ots)

Atemberaubende Landschaften, sagenumwobene Seidenstraße, antike Oasenstädte, orientalische Basare und Minarette – wer an Usbekistan denkt, hat diese märchenhaften Bilder im Kopf. 1991 wurde das Land unabhängig von der Sowjetunion und durchlebte eine schwierige Phase des Umbruchs, als sämtliche wirtschaftlichen Verbindungen samt Planwirtschaft zusammenbrachen. Die Folgen dieser Zeit waren eine Verschlechterung des ohnehin schon schlechten Wohlstands der Bevölkerung und eine Wirtschaftskrise. Der erste Staatspräsident Islom Karimov regierte das Land mit eiserner Hand. In fast 30 Jahren seiner Herrschaft sank der Lebensstandard der Menschen weiter, Arbeitslosigkeit und sowjetische Missstände wie Zwangsarbeit und Menschenrechtsverletzungen waren an der Tagesordnung. Nach Schätzungen der unabhängigen Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch hinterließ er ein Vermächtnis politischer und religiöser Unterdrückung.

Nach dem Tod Karimovs im Jahre 2016 kam der Wirtschaftsfachmann und Reformer Shavkat Mirziyoyev die Macht. Mit ihm begann in Usbekistan buchstäblich eine neue Ära. Kaum die Führung des Landes übernommen, verabschiedete Shavkat Mirziyoyev eine umfassende Entwicklungsstrategie für 2017-2021. Liberalisierung und Öffnung der Wirtschaft, Modernisierung und Demokratisierung des gesellschaftlichen Systems, die Reform und Demokratisierung des Justizsystems, die Bekämpfung der Kriminalität und Förderung der Zivilgesellschaft standen dabei im Vordergrund.

All diese Ziele sind jedoch nur schwer zu erreichen, wenn eines der Hauptprobleme des Landes nicht angegangen wird: die Armut. Laut offiziellen Angaben aus dem Jahre 2020, lebten 4 bis 5 Millionen BürgerInnen (etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung) Usbekistans in Armut.

Usbekistan ist mit über 35 Millionen Einwohnern das bevölkerungsreichste Land Zentralasiens, mit einem jährlichen Bevölkerungswachstum von fast 2 % (667.100 Tausend Menschen). Dabei sind mehr als 55 Prozent der Bevölkerung junge Menschen. Jedes Jahr kommen etwa 600.000 bis 700.000 Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt. Das erzeugt einen hohen demografischen Druck: wenn sie keine Arbeit finden, wandern sie aus dem Land aus. Das Thema Armut ist daher eng mit dem Thema Migration verknüpft. Die Regierung des ehrgeizigen Präsidenten ist sich dessen sehr wohl bewusst, deswegen wurde ein ambitioniertes Programm zur Armutsreduzierung angenommen. Ein spezieller Berater des Premierministers soll sich um die Fragen der Migration in der Regierung kümmern. Dieser Posten wurde durch einen Präsidialerlass vom 20. August 2019 über Stärkung des Schutzes von im Ausland arbeitenden usbekischen Staatsangehörigen in die Exekutivstruktur des Ministerkabinetts aufgenommen. Bessere berufliche Ausbildung für junge Menschen, Verbesserung der Infrastruktur und der medizinischen Versorgung stehen dabei im Mittelpunkt. In vier Jahren ist die Armutsrate kontinuierlich gesunken. Das monatliche Pro-Kopf-Einkommen stieg um fast 44% – von 126 USD im Jahr 2016 auf 227 USD im Jahr 2019.

Doch dann kam die Krise. Die Covid-19 Pandemie wurde zu einer signifikanten Ursache für die Armutszunahme weltweit, was wiederum zu einer neuen Welle der illegalen Migration führen kann. Kein Wunder also, dass auf der 75. Tagung der UN-Vollversammlung der usbekische Präsident die Frage der Notwendigkeit, die Armut in der Welt zu bekämpfen, stellte. Er forderte die UN-Mitgliedsstaaten auf, einen globalen Gipfel zum Thema Armutsbekämpfung abzuhalten und die Anstrengungen im Kampf gegen die Armut zu vereinen.

Usbekistan verlässt sich jedoch nicht nur auf externe Hilfe, sondern unternimmt enorme Anstrengungen, um die Armut zu bekämpfen und gleichzeitig die Migration in den rechtlichen Rahmen einzubinden. Durch die Maßnahmen zur Entwicklung von Regionen werden jährlich bis zu 350 Tausend Arbeitsplätze geschaffen. Doch das reicht nicht. Die Regierung handelt daher an zwei Fronten. Einerseits werden Maßnahmen ergriffen, um neue Arbeitsplätze im Land zu schaffen und neue Industrien und Wirtschaftszweigen zu entwickeln. Und zum anderen werden Bedingungen zur planbarer Beschäftigung von usbekischen Bürgern außerhalb des Landes geschaffen.

Fast zwei Millionen Usbeken arbeiten im Ausland, vor allem in Russland und Kasachstan. Damit steht Usbekistan nach Russland an zweiter Stelle der EAEU-Mitgliedstaaten, was die Zahl der Arbeitskräfte angeht. Und was die Zahl der in Russland arbeitenden Ausländer betrifft, steht Usbekistan sogar an erster Stelle. Daher ist das Land durchaus über die Situation der Arbeitsmigranten besorgt. Wie können ihre Rechte gewährleistet werden, wie kann man sie unterstützten? Es ist kein Geheimnis, dass sich Arbeitgeber oft nicht an die Vertragsbedingungen halten, Löhne verspätet oder gar nicht auszahlen und Arbeitsmigranten aus Usbekistan regelrecht ausbeuten. Oft leben solche Menschen unter katastrophalen Bedingungen, ihnen werden Papiere abgenommen, so dass sie ihren Arbeitgebern völlig ausgeliefert sind. Zu diesem Thema fand kürzlich ein usbekisch-russisches Forum „Die Rechte usbekischer Bürger in der Russischen Föderation: Arbeitsmigranten und ihre Familien“ statt. Mehr als ein Dutzend Dekrete und Erlasse, normative Rechtsakte zur Regelung der externen Arbeitsmigration wurden verabschiedet, um die Rechte dieser Menschen zu gewährleisten.

In diesem Frühjahr unterzeichneten die Regierung Usbekistans und die Eurasische Wirtschaftskommission eine Kooperationsvereinbarung und einen Aktionsplan. Diese Dokumente sehen eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit im Bereich des sozialen und arbeitsrechtlichen Schutzes der Gastarbeiter vor. Die Verabschiedung eines Gesetzes „über externe Arbeitsmigration“ in Usbekistan ist längst überfällig.

Zu diesem Zweck führt Usbekistan umfassende Reformen durch, um die externe Arbeitsmigration durch die Einführung von Mechanismen für eine organisierte, sichere und legale Migration zu optimieren. An erster Stelle ist dabei eine bessere Ausbildung. Zunächst wird für Personen, die im Ausland arbeiten möchten, eine Schulung vor der Abreise angeboten. Dafür werden künftige Mirgranten in mehr als 600 Berufs- und Bildungseinrichtungen ausgebildet.

Nicht weniger wichtig ist natürlich auch ein rechtlicher und sozialer Schutz für diese Menschen. Dafür wurde im Ministerium für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen ein spezieller Fonds zur Unterstützung und zum Schutz der Rechte und Interessen von im Ausland arbeitenden Bürgern eingerichtet. Das Software-System für die Arbeitsmigration ist dabei ein Teil des Informationssystems. Es informiert Arbeitsmigranten über ihre Rechte und Pflichten im Land ihres Aufenthalts, über Arbeits -soziale-und Lebensbedingungen dort sowie rechtliche Aspekte von Arbeitsverträgen mit ausländischen Arbeitgebern.

Inzwischen verfügt die dem Ministerium für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen unterstellte Agentur für externe Arbeitsmigration über Büros in Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg, Nowosibirsk, Samara und Ufa (Russland), sowie in Gwangju (Republik Korea). Von großer Bedeutung ist auch aktive Zusammenarbeit mit Landsmannschaften und der usbekischen Diaspora, um die Rechte von Migranten zu schützen und zu unterstützen.

Die ersten Beispiele für eine Zusammenarbeit im Bereich der legalen Arbeitsmigration gibt es auch mit Deutschland. Dabei geht es vor allem darum, junge Menschen mit ausreichenden Deutschkenntnissen für eine duale Berufsausbildung in Deutschland zu gewinnen. So hat das Straßenbauunternehmen GP Günter Papenburg AG im vergangenen Jahr 25 junge Usbeken nach Deutschland geholt, die in ihrem Heimatland Deutsch gelernt haben. Nun lernen und arbeiten sie in dem Unternehmen. Eine weitere Gruppe ist derzeit in Vorbereitung. Ein anderes deutsches Unternehmen, die GfM Gruppe, hat damit begonnen, deutschsprachige Usbeken für eine duale Ausbildung in Deutschland im Pflegebereich anzuwerben. Die ersten drei jungen Usbeken haben im September ihre Ausbildung und Arbeit in Pflegeheimen des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen-Anhalt aufgenommen. Überzeugt vom Fleiß und der Arbeitsamkeit der usbekischen Arbeitskräfte und ihren guten Deutschkenntnissen wollen die Unternehmen die Zahl derer, die aus diesem zentralasiatischen Land nach Deutschland kommen, erhöhen.

Doch damit ist das Thema Migration noch nicht abgeschlossen. Usbekistan unterstützt auch Menschen, die in ihre Heimat zurückkehren, um sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern. So bekam das Ministerium für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen eine Abteilung für externe Arbeitsmigration und Wiedereingliederungsprogramme für zurückkehrende Arbeitsmigranten. Über 200 Sachbearbeiter in den Zentren für Beschäftigungsförderung sind speziell für die Wiedereingliederung der zurückkehrenden Wanderarbeitnehmer zuständig. Außerdem wurde eine neue Art der Beschäftigungsförderung eingeführt: die Gewährung von Subventionen und Zuschüssen in Form von nicht rückzahlbaren Finanzhilfen aus dem staatlichen Fonds für Beschäftigungsförderung. Migranten gelten jetzt als Selbstständige, so dass die Dauer ihres Aufenthalts im Ausland auf den Rentenanspruch angerechnet wird.

Präsident Shavkat Mirziyoyev unterzeichnete vor kurzem einen Erlass „Über Maßnahmen zur Einführung eines Systems der sicheren, geordneten und legalen Arbeitsmigration“. Es sieht die Organisation einer legalen Arbeitsmigration vor, die auf finanzieller, beruflicher, bildungsbezogener und sozialer Unterstützung für Migranten beruht.

Wenn die Armutsbekämpfung weiterhin mit der Steuerung der Migration Hand in Hand geht, hat Usbekistan gute Chancen, diese zentralen Probleme des Landes in absehbarer Zukunft zu lösen.

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