▷ BPOL NRW: Verdacht der Geldwäsche – Bundespolizei kontrolliert Reisenden mit 61.600 …

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17.12.2021 – 12:13

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Köln (ots)

Am Donnerstag (16. Dezember) reiste ein 63-jähriger Österreicher mit enorm viel Bargeld über den Kölner Hauptbahnhof. Da er das Geld bei der Einreise nach Deutschland nicht ordnungsgemäß anmeldete und sich während der Kontrolle in Widersprüche verstrickte, beschlagnahmten die Beamten insgesamt 60.000 Euro als Beweismittel im Strafverfahren wegen des Verdachts der „Geldwäsche“.

Verpackt in Geldbündeln aus 200 Euro Scheinen, führte ein 63-jähriger Reisender aus Österreich gestern (16.12.2021) insgesamt 61.600 Euro mit sich. Einsatzkräfte der Bundespolizei sprachen den Mann gegen 15:30 Uhr in der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs an und fragten nach seinen Reiseabsichten. Nervös und hektisch verstrickte sich der Österreicher immer mehr in widersprüchliche Angaben. Im Zuge der Kontrolle händigte der Mann den Beamten eine Fahrkarte von Salzburg über München nach Köln aus und gab an, sich in Deutschland ein Auto kaufen zu wollen. Doch auch an dieser Aussage zweifelten die Bundespolizisten recht schnell, da er weder wusste, wo das Fahrzeug abzuholen, noch ob es bereits bezahlt sei.
Als die Beamten gezielt nach Bargeld von mehr als einfuhrfreien 10.000 Euro fragten, verneinte der Mann zunächst mehrfach. Nach einigen Minuten und weiteren Fragen gab der Reisende dann schließlich doch zu 29.000 Euro im Gepäck zu haben.
Die Bundespolizisten nahmen den Österreicher zur Klärung des Sachverhalts mit auf die Dienststelle und durchsuchten den Rucksack. In drei Umschlägen verpackt, fanden die Beamten mehrere Geldbündel in 200 Euroscheinen auf. Im Beisein des Reisenden zählten die Bundespolizisten insgesamt 61.600 Euro. Nach Ermittlungen, dass gegen den Mann bereits in Österreich wegen dem Verdacht der Geldwäsche in der Vergangenheit ein Verfahren geführt wurde, eröffneten sie ihm eben den Straftatvorwurf und beschlagnahmten 60.000 Euro als Beweismittel.
Nach Abschluss aller strafprozessualen Maßnahmen entließen sie den Mann aus den Diensträumen der Bundespolizei.

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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