12. Kammer verhandelt über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge in Stadthagen

12. Kammer verhandelt über sanierungsrechtliche Ausgleichsbeträge in Stadthagen

Rechtmäßigkeit der Heranziehung auf Grundlage der Sanierungssatzung „Innenstadt“ aus dem Jahr 1980?

Am 25. Mai 2023 verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover über mehrere Klagen von Grundstückseigentümern, die sich gegen die Festsetzung von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen durch die Stadt Stadthagen wenden. Beim Verwaltungsgericht Hannover sind noch zahlreiche ähnliche Verfahren anhängig, die mit Blick auf den Ausgang dieser Verfahren ruhen. Im Jahr 1980 hatte die Beklagte eine Sanierungssatzung „Innenstadt“ beschlossen und in der Folgezeit Sanierungsmaßnahmen wie die Schaffung einer Fußgängerzone durchgeführt. Nachdem die Beklagte im Jahr 2015 die Sanierungssatzung aufgehoben hatte, zog sie im Jahr 2019 Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen heran. Mit den Beträgen soll zur Finanzierung der Sanierung die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwertes abgeschöpft werden. Die drei Kläger sind der Auffassung, die Beklagte hätte die Sanierungssatzung spätestens Ende der 90-er Jahre aufheben müssen. Es sei treuwidrig und verstoße gegen das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, wenn die Beklagte Jahrzehnte nach Durchführung der Sanierung noch Sanierungsausgleichsbeträge verlange. Daneben kritisieren die Kläger, die Höhe der festgesetzten Beträge sei nicht nachvollziehbar und fehlerhaft. Die Beklagte hält dem entgegen, die Sanierungssatzung sei bis ins Jahr 2015 noch angewandt worden. Die Höhe der Beträge sei während des gerichtlichen Verfahrens durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte zutreffend ermittelt worden.

Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr in Saal 1 des Fachgerichtszentrums.

Az.: 12 A 19/20, 12 A 412/20, 12 A 817/20, 12 A 3505/21

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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