14. Dezember 2021 Vorsicht vor Love Scamming – Bayerisches Landesportal

14. Dezember 2021
Vorsicht vor Love Scamming – Bayerisches Landesportal

Sie schreiben ihre Opfer auf Dating-Plattformen oder in sozialen Netzwerken an und schwindeln die große Liebe vor. Beispielsweise werden Opfer wegen erfundener Notlagen um Geld gebeten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich warnt: “Betrüger nutzen Love Scamming als moderne Form des Heiratsschwindels im Netz. 2020 gab es rund 550 Strafanzeigen in Bayern. Allein im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München I gab es im Jahr 2021 (Stand 08.12.21) insgesamt 73 Fälle mit einem Gesamtschaden von etwa 2,8 Millionen Euro. Die bayerische Justiz geht konsequent gegen diese perfide Form des Liebesbetrugs vor.”

Wie gehen die Täter vor? Welche Erfahrungen machen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei den oft aufwendigen und grenzüberschreitenden Ermittlungen? Welche Konsequenzen haben die Betrugstaten für Opfer?

Justizminister Georg Eisenreich wird am

Freitag, den 17. Dezember 2021, um 10:00 Uhr,
in der Staatsanwaltschaft München I, Raum C 10,
Linprunstraße 25, 80335 München,

mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst, Oberstaatsanwältin Anne Leiding und Oberstaatsanwalt Thomas Goger (Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, stellvertretender Leiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern) über das Phänomen Love Scamming informieren. Eine Betroffene von Love Scamming wird vor Ort ihren konkreten Fall schildern.

Die Medien sind zum Pressetermin herzlich eingeladen.
Es wird vor Ort Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und
zu Interviews bestehen.

Die Platzzahl ist begrenzt. Auf die Einhaltung der gebotenen Schutzmaßnahmen wird geachtet. Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den Zutritt zur Pressekonferenz zwingend erforderlich.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de).

Hinweise für Teilnehmende:

Die Teilnahme kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.

  • Der Zugang ist nur geimpften oder genesenen Personen erlaubt (2G).

  • Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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