149 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 4. bis 6. Dezember)

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880 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 193 Personen auf 7825. Somit sind derzeit 880 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Donnerstag und Freitag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 2, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 30, Boxberg: 5, Creglingen: 10, Freudenberg: 9, Großrinderfeld: 2, Grünsfeld: 1, Igersheim: 6, Königheim: 2, Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 13, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 16, Weikersheim: 6, Werbach: 2, Wertheim: 37 und Wittighausen: 1.

Zwei weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 85 Jahren und um eine Frau im Alter von über 55 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 112 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 92 im Jahr 2021.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 5. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 443,9. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (29. November bis 5. Dezember) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,11. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 656.

Die aktuellen Werte für Montag, 6. Dezember, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Keine Testpflicht in ersten sechs Monaten nach Vollimmunisierung und Infektion

Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit. Dies hat die Landesregierung am Sonntag erklärt.

Zunächst waren die Regelungen der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg mit Gültigkeit ab Samstag, 4. Dezember, deutlich verschärft worden. In weiten Teilen des öffentlichen Lebens hatte das Land die so genannte 2G-Plus-Regel-ausgerufen. Diese bedeutet, dass auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test brauchen, wenn sie bestimmte Angebote in Anspruch nehmen wollen.

Nun hat die Landesregierung am Sonntag, 5. Dezember, die 2G-Plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf mehrere Punkte verständigt. Demnach sind Personen mit einer Booster-Impfung von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Impfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Auch Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, müssen bei 2G-Plus keinen Test vorlegen. In diesem Fall muss der Nachweis der Infektion durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgt sein.

Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen. Die Entscheidung sei auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen getroffen worden, teilte das Land mit.

Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren die Möglichkeit, nach Vorlage eines tagesaktuellen Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab zwölf Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen. Danach gelten für sie die gleichen Bestimmungen zu 2G-Plus wie für Erwachsene.

Im Sinne einer Übergangsfrist bei der Einführung der neuen, schärferen Regeln hat das Sozialministerium die Ordnungsbehörden zudem aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.

Informationsveranstaltung: Impfung für Schwangere und Stillende

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet am Dienstag, 7. Dezember, von 18 bis 19 Uhr einen digitalen Informationsabend an. Thema der Veranstaltung ist die Impfung für Schwangere, Stillende und Personen mit Kinderwunsch.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende eine Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Darüber hinaus empfiehlt die STIKO ausdrücklich allen noch nicht oder unvollständig Geimpften im gebärfähigen Alter die Impfung gegen COVID-19, damit bereits vor Eintritt einer Schwangerschaft ein sehr guter Schutz vor dieser Erkrankung besteht.

Als Referentinnen und Referenten werden Dr. med. Feliz Markfeld-Erol (Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Frauenheilkunde), Dr. med. Stephanie Padberg (Beobachtungsstudie zur Covid-19-Impfung in der Schwangerschaft) und Katja Schnell (Leiterin Stabsstelle Impfen) teilnehmen.

Die Teilnahme an der digitalen Veranstaltung ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Sie ist unter www.dranbleiben-bw.de/schwangerschaft zugänglich. Fragen zu der Veranstaltung können im Vorfeld via E-Mail an frage@dranbleiben-bw.de eingereicht werden. Auch während der Veranstaltung besteht über eine Chat-Funktion die Möglichkeit, Fragen an die Referentinnen und Referenten zu stellen.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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