164 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 9. bis 10. Dezember)

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971 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 158 Personen auf 8156. Somit sind derzeit 971 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Donnerstag und Freitag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 40, Boxberg: 9, Creglingen: 14, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 3, Grünsfeld: 1, Igersheim: 7, Königheim: 4, Külsheim: 4, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 9, Tauberbischofsheim: 16, Weikersheim: 8, Werbach: 1, Wertheim: 22 und Wittighausen: 1.

Ein weiterer Todesfall im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 85 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 115 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 95 im Jahr 2021.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 9. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 430,3. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (3. bis 9. Dezember) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 5,6. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 662.

Die aktuellen Werte für Freitag, 10. Dezember, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Prämie soll noch in diesem Jahr ausgezahlt werden

Die Landesregierung wird allen Pflegekräften in Baden-Württemberg eine Prämie in Höhe von bis zu 1500 Euro zahlen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Pflegekräfte aktuell und in den nächsten Wochen zur Bekämpfung der vierten Corona-Welle auf den Intensivstationen im Einsatz sind. Eine entsprechende Vorlage des Gesundheits- und des Finanzministeriums hat der Ministerrat gebilligt.

Anders als im Jahr 2020 habe der Bund bislang noch keine Bereitschaft erklärt, diese Prämie anteilig zu finanzieren, erklärte die Landesregierung. Die Pandemie erreiche derzeit einen neuen Höhepunkt. Die Intensivstationen füllten sich weiter. Die vergangenen 20 Monate hätten in den Krankenhäusern ihre Spuren hinterlassen. Vor allem die Pflegekräfte auf den Intensivstationen hätten unter stark erschwerten Bedingungen bis an ihre Belastungsgrenzen und darüber hinaus gearbeitet, um Menschenleben zu retten. Viele seien nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt, das Personal sei vielerorts knapp. Um zumindest ansatzweise zu honorieren, welchen Einsatz die Pflegerinnen und Pfleger auf den Intensivstationen für die Gesellschaft erbringen, werde die Prämie noch in diesem Jahr gezahlt. Davon verspreche man sich auch, dass sich eventuell mehr Pflegekräfte aus den Normalstationen dazu entschließen, zur Bekämpfung der vierten Welle auf den Intensivstationen auszuhelfen, erläuterte das Gesundheitsministerium.

Das Finanzministerium teilte mit, dass die Arbeit auf den Intensivstationen ein Knochenjob sei, der mit einer Prämie gar nicht aufgewogen werden kann. Damit solle aber zumindest ein Zeichen gesetzt werden, wie sehr die Arbeit wertgeschätzt wird. Helfen würde den Pflegekräften auch, wenn sich mehr Menschen impfen ließen und weniger Ungeimpfte auf den Intensivstationen behandelt werden müssten.

Die Kosten für die Prämienzahlung liegen je nach Auslastung der Intensivbetten zwischen 8,5 und 12 Millionen Euro. Die Prämien sollen in Anlehnung an die bereits erfolgten Auszahlungen verteilt werden. Das Gesundheitsministerium werde anhand der im DIVI-Intensivregister gemeldeten Krankenhäuser mit den entsprechend gemeldeten Betten die empfangsberechtigten Krankenhäuser bestimmen. Für jedes ausgewählte Krankenhaus werde eine Gesamtprämie ermittelt und ausbezahlt. Die Krankenhäuser könnten die Prämie im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung an die Pflegenden auf den Intensivstationen verteilen.

Korrektur – 2G im Einzelhandel

In der Pressemitteilung des Landratsamtes vom Mittwoch, 8. Dezember, wurde fälschlicherweise mitgeteilt, dass im Einzelhandel die 2G-Pus-Regel angewendet wird. Korrekt ist, dass im Einzelhandel 2G gilt. Einrichtungen der Grundversorgung bleiben hiervon unberührt. Das bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zu diesen Einrichtungen erhalten. Ein tagesaktueller negativer Test ist nicht notwendig.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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