223 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 1. Dezember) – Änderungen im Musik

[ad_1]

901 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 192 Personen auf 7441. Somit sind derzeit 901 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die am Dienstag und Mittwoch neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 3, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 65, Boxberg: 6, Creglingen: 10, Freudenberg: 11, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 1, Igersheim: 14, Königheim: 4, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 21, Niederstetten: 6, Tauberbischofsheim: 20, Weikersheim: 7, Werbach: 6, Wertheim: 41 und Wittighausen: 1.

Drei weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt

Das Gesundheitsamt hat drei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um zwei Männer im Alter von über 90 und über 85 Jahren und um eine Frau im Alter von über 90 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 106 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 86 im Jahr 2021.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 30. November, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 408,5. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (24. bis 30. November) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,3. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 622.

Die aktuellen Werte für Mittwoch, 1. Dezember, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Geänderte Corona-Verordnung Schule in Kraft getreten

Seit Montag, 29. November, gelten in Baden-Württemberg angepasste Regeln zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen. Änderungen gibt es dabei für den Sportunterricht, den Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen.

Das Kultusministerium teilte mit, das die aktuelle Lage sehr dynamisch sei. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in der Gesellschaft müssten auch an den Schulen die Sicherheitszäune hochgefahren werden. Klar sei dabei auch, dass bei den Maßnahmen nachjustiert werde, falls dies nach Abwägung der verschiedenen Aspekte erforderlich sei. Genauso klar sei, dass nur die Impfung aus dem Corona-Schlamassel herausführe. Hier hätten alle Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zu leisten.

Der fachpraktische Sportunterricht darf künftig in den Alarmstufen I und II nur noch kontaktfrei erfolgen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung für die Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben. Ebenfalls davon ausgenommen sind die Basis- und Leistungskurse Sport der Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen. Für den Musikunterricht gilt in den Alarmstufen, dass beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen eingehalten werden muss. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur im Freien oder in sehr großen Räumen wie beispielsweise der Aula erlaubt. Das Singen ist in geschlossenen Räumen nur mit Maske erlaubt, im Freien kann die Maske abgesetzt werden.

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis Montag, 31. Januar 2022, untersagt. Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im Ausland waren bereits untersagt. Mit dieser Regelung sind nun auch noch derartige Veranstaltungen im Inland untersagt.

Schulveranstaltungen können künftig nicht mehr generell nach den Regelungen der Corona-Verordnung Schule stattfinden, die 3G und Maskenpflicht vorsehen. Für öffentliche Schulveranstaltungen oder Veranstaltungen, die nicht in der Schule stattfinden, gelten die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes, die teilweise 2G+-Regelungen vorsehen. Für Klassenpflegschaftssitzungen, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen der weiteren schulischen Gremien, die in der Schule stattfinden und nicht öffentlich sind, gelten aber weiterhin die schulischen Regeln.

Bisher konnten Schülerinnen und Schüler, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich mit dem Schülerausweis im außerschulischen Bereich von Testpflichten befreien. Diese Regelung gilt mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung des Landes nicht mehr. Für sie gelten also regulär die 2G+-, 2G- oder 3G-Vorschriften der Corona-Verordnung. Die Ausnahme für die Schülerinnen und Schüler im Alter von zwölf bis 17 Jahren besteht vorerst weiter. Die Pläne der Landesregierung sehen aber vor, diese Ausnahme mit Beginn der Weihnachtsferien auslaufen zu lassen.

Das Ministerium erklärte hierzu, dass für die Schülerinnen und Schüler, die 18 Jahre oder älter sind, schon länger ein Impfangebot bestanden habe. Daher sein keine Befreiung mehr notwendig. Für die Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren werde die Impfung erst seit August empfohlen, so dass hier die Befreiung noch bis zu den Weihnachtsferien gilt.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

Vermisst: Rebecca Reusch – Wer hat die 15-Jährige zuletzt gesehen oder kann Hinweise geben?

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen