2487 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 2298 Personen auf 20.563. Somit sind derzeit 2487 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Die von Montag bis Sonntag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 29, Assamstadt: 40, Bad Mergentheim: 320, Boxberg: 98, Creglingen: 97, Freudenberg: 101, Großrinderfeld: 89, Grünsfeld: 65, Igersheim: 64, Königheim: 65, Külsheim: 82, Lauda-Königshofen: 246, Niederstetten: 93, Tauberbischofsheim: 227, Weikersheim: 98, Werbach: 36, Wertheim: 474 und Wittighausen: 36.
Vier weitere Todesfälle im Landkreis bestätigt
Das Gesundheitsamt hat in der vergangenen Woche vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei den Verstorbenen handelt es sich um drei Frauen im Alter von über 75, über 90 und über 105 Jahren sowie um einen Mann im Alter von über 90 Jahren. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 146 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 20 im Jahr 2022.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Sonntag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Sonntag, 27. Februar, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 1704,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (21. bis 27. Februar) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 6,9. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 259.
Die aktuellen Werte für Montag, 28. Februar, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
In der vergangenen Woche 212 Impfungen im RIS
In der vergangenen Woche wurden im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) des Main-Tauber-Kreises in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen an den vier Impftagen von Donnerstag, 24., bis Sonntag, 27. Februar, insgesamt 4 Erst-, 34 Zweit-, 119 Dritt- und 55 Viertimpfungen vorgenommen. Somit wurden in der vergangenen Woche im RIS 212 Impfdosen bzw. von Donnerstag bis Sonntag im Schnitt 54 Impfdosen täglich verabreicht.
Bislang erhielten dort seit dem Start des RIS insgesamt 425 Personen ihre erste, 1242 Personen ihre zweite, 9100 Personen ihre dritte und 217 ihre vierte Impfung. Insgesamt wurden bislang also 10.984 Impfdosen im RIS gegeben.
Weitere Lockerungen und neue Grenzen bei der Stufenregelung
Der Ministerrat hat vor kurzem eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen und damit weitere Lockerungen auf den Weg gebracht. Das bisherige und in enger Abstimmung mit Wissenschaft sowie medizinischer Praxis entwickelte Stufensystem des Landes Baden-Württemberg wurde dabei beibehalten. Die Grenzwerte wurden vor dem Hintergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante angepasst. Zudem wurde die Alarmstufe II gestrichen.
Künftig gilt in Baden-Württemberg die Basisstufe, wenn die Zahlen und die Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten sind.
Die Warnstufe wird ausgerufen, sofern die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 4 erreicht oder überschreitet oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen. Die Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beschreibt die Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Es sind die jeweiligen Werte in Baden-Württemberg maßgeblich.
Die Alarmstufe gilt, wenn die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz den Wert 15 erreicht oder überschreitet und sich 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen befinden. Auch hier sind die Werte für Baden-Württemberg maßgeblich.
In der seit Mittwoch, 23. Februar, greifenden Warnstufe gilt in Baden-Württemberg damit in vielen Lebenssituationen wieder die 3G-Regel statt wie bisher 2G. Dazu zählen etwa die Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind hier keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten.
Bei Veranstaltungen werden die Auslastungsgrenzen erhöht. In der Basisstufe gelten keine Zugangsbeschränkungen. In der Warnstufe sind in geschlossenen Räumen höchstens 60 Prozent der Kapazität zulässig bei einer Personenobergrenze von 6000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien gelten 75 Prozent bei einer maximalen Personenanzahl von 25.000 Besucherinnen und Besuchern. In der Alarmstufe sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 50 Prozent der Kapazität zulässig, bei einer Personenobergrenze von 2000 Besucherinnen und Besuchern. Im Freien kann mit höchstens 50 Prozent ausgelastet werden bei einer maximalen Personenzahl von 5000 Besucherinnen und Besuchern.
Die Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen werden ebenfalls angepasst. In der Basisstufe gibt es keine Beschränkungen. In der Warnstufe darf sich künftig ein Haushalt mit zehn Personen treffen. In der Alarmstufe ist es erlaubt, dass ein Haushalt mit fünf Personen zusammenkommt. Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre zählen jeweils nicht dazu.
Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe dürfen, nur vollständig Geimpfte, Geboosterte und Genesene, die zudem zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorweisen, eingelassen werden. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.
Angepasste Regelungen gelten auch für Saunen. Hier gibt es in der Basisstufe keine Beschränkungen. In der Warnstufe gilt die 3G-Regel und in der Alarmstufe 2G. In Dampfbädern gilt in der Basisstufe 3G, in der Warn- und Alarmstufe jeweils die 2G-Regel.
Die lokalen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Die Maskenpflicht wird in geschlossenen öffentlichen Räumen und im ÖPNV grundsätzlich beibehalten. Personen ab 18 Jahren müssen in der Warn- und der Alarmstufe weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
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