
767.306 EURO FÜR GIGABITAUSBAU IN ABENSBERG – 458 Adressen erhalten direkten Glasfaseranschluss // Bisher umfangreichste Maßnahme mit höchster Fördersumme nach Bay. Gigabitrichtlinie im Landkreis Kelheim – Bayerisches Landesportal
Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, Dr. Uwe Brandl: „Wir sind dankbar, dass der Freistaat ein starker Partner bei der Schaffung eines zukunftsfähigen Glasfasernetzes ist. Eine positive Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft in Bayern hängt entscheidend von einer modernen und flächendeckenden Breitbandinfrastruktur ab. Dafür setzt sich die Stadt Abensberg zusammen mit dem zuständigen Finanzministerium ein. Nachdem fast alle Haushalte mit mindestens 50 MBit/s grundversorgt sind, packen wir jetzt in einem weiteren Schritt die Glasfasererschließung bis in die Gebäude an und bieten damit einen weiteren entscheidenden Standortvorteil.“
Mit der Bayerischen Gigabitrichtlinie hat der Freistaat den Weg geebnet und kann als erste Region in der Europäischen Union den Glasfaserausbau auch dort fördern, wo bereits ein Netzbetreiber mindestens 30 Mbit/s anbietet (sog. „graue Flecken“). Bislang sind schon 1.190 Gemeinden in das Förderverfahren eingestiegen, 64 % aller bayerischen Haushalte sind gigabitfähig erschlossen. Bayerns ambitioniertes Ziel lautet: Gigabit bayernweit bis 2025.
Bei der Breitbandversorgung liegt Bayern als größtes Bundesland in allen Bereichen über dem Bundesschnitt. Aktuell verfügen bayernweit bereits rund 98 % der Haushalte über schnelles Internet. Nach Abschluss aller laufenden Projekte werden über 99 % der Haushalte in Bayern mit schnellem Internet surfen können. Bei der Versorgung mit 100 Mbit/s und 1 Gbit/s liegt Bayern auch deutlich über dem Bundesschnitt: 91 % aller bayerischen Haushalte verfügen über mindestens 100 Mbit/s. Im Zuge der bayerischen Breitbandförderung hat der Freistaat seit 2014 rund 1,7 Milliarden Euro investiert. Damit werden mehr als 66.000 Kilometer Glasfaser in Bayern verlegt. Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit über die Inanspruchnahme eines Förderverfahrens und über den Umfang der Fördergebiete.
Original Quelle Bayern.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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