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Bald nur noch mit Fingerabdruck: Ab Montag, 2. August, müssen neu ausgestellte Personalausweise Fingerabdrücke enthalten. Darüber informiert die Stadtverwaltung Wertheim.
Bislang war die Speicherung der Fingerabdrücke freiwillig, künftig ist sie jedoch Pflicht. Das „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ soll laut Bundesregierung zusätzliche Sicherheit gewähren. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag europäisches Recht um. Die EU-Verordnung begründet die Einführung der verpflichtenden Fingerabdruckspeicherung damit, dass es „immer mehr gefälschte Personalausweise gibt“. Die Erhöhung der Fälschungssicherheit sei ein Beitrag im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person bei einer hoheitlichen Kontrolle. Bleiben nach einem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten die im Chip hinterlegten Fingerabdrücke – in der Regel Abdrücke der beiden Zeigefinger – auslesen und abgleichen.
Bisher ausgestellte Personalausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre angegebene Gültigkeit. Eine Nacherfassung der Fingerabdrücke ist nicht notwendig.
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016
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Original Quelle by Wertheim24.de
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