Main-Tauber-Kreis: 15 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 61 – Basis-, Warn- und Alarmstufe – 23.09.2021

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144 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 35 Personen auf 5612. Somit sind derzeit 144 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 37 (+7), Boxberg: 12 (+2), Creglingen: 5 (+1), Freudenberg: 5, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 1, Igersheim: 8, Königheim: 5, Külsheim: 1, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 10 (+1), Weikersheim: 3, Werbach: 1, Wertheim: 36 (+4) und Wittighausen: 0.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Mittwoch

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch, 22. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 61,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (16. bis 22. September) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 1,99. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 202.

Die aktuellen Werte für Donnerstag, 23. September, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

21 weitere Mutationen nachgewiesen

Bei 21 Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1676 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 23. September, 15.00 Uhr)

Landessystematik der Basis-, Warn- und Alarmstufe wurde übernommen

Die neue Corona-Verordnung des Landes ist vor kurzem in Kraft getreten. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat nun die Corona-Verordnungen Sport sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen daran angepasst. Die Änderungen beschränken sich darauf, dass die Landessystematik der Basisstufe, Warnstufe und Alarmstufe auch für die Sportausübung sowie für die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen übernommen wurde.

In die Sportverordnung wurden zudem noch für das Schwimmtraining, für Schwimmkurse und für Ausbildungsmaßnahmen Schwimmsport treibender Vereine und Verbände relevante Regelungen aus der aufgehobenen Corona-Verordnung Bäder und Saunen überführt.

Die Systematik im Sport unterscheidet drei Stufen wie die generellen Regelungen des Landes. In der Basisstufe ist Sport im Freien unbeschränkt möglich, in geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Sportlerinnen und Sportler müssen dann also entweder getestet, genesen oder geimpft sein. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Erreicht die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert 8,0 oder mehr oder erreicht die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinander folgenden Werktagen 250 oder mehr, gilt die Warnstufe. Dann ist auch Sport im Freien nur nach der 3G-Regelung möglich. Der Zutritt zu Sportanlagen in geschlossenen Räumen ist nicht immunisierten Personen nur nach Vorlage eines PCR-Tests gestattet.

Liegt die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber oder erreicht beziehungsweise überschreitet die Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390, tritt die Alarmstufe in Kraft. Dann ist Sport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nur noch für geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt.

Für die Zuschauerinnen und Zuschauer bei Wettkämpfen gelten die Regelungen in den verschiedenen Stufen ähnlich. Lediglich im Freien ist hier bereits in der Basisstufe ab 5000 Zuschauerinnen und Zuschauern oder bei der Nichteinhaltung des Mindestabstandes die 3G-Regelung vorgesehen.

Für Angebote der Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen gilt analog, dass diese in der Basisstufe in geschlossenen Räumen nur nach dem 3G-Prinzip möglich sind. Im Freien sind diese unbeschränkt möglich, mit Ausnahme der nach wie vor in allen drei Stufen bestehenden besonderen Vorgaben für das Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten. Ab der Warnstufe gilt im Freien die 3G-Regelung ebenfalls. Für die Angebote in geschlossenen Räumen muss ein PCR-Test vorgelegt werden. Ab der Alarmstufe dürfen nur noch genesene und geimpfte Personen an den Angeboten der Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen teilnehmen. Bei öffentlichen Veranstaltungen und Proben gelten die Regelungen analog der Regelungen für Sportwettkämpfe.

Quelle: Landkreis Main-Tauber

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Original Quelle by Wertheim24.de

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