Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 37 Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 55,9 – Quarantäne – Zahlen 25.08.2021

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141 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 16 Personen auf 5206. Somit sind derzeit 141 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 4 (+1), Assamstadt: 6 (+1), Bad Mergentheim: 24 (+9), Boxberg: 5 (+1), Creglingen: 4 (+3), Freudenberg: 2 (+1), Großrinderfeld: 1 (+1), Grünsfeld: 0, Igersheim: 12 (+3), Königheim: 1, Külsheim: 5 (+3), Lauda-Königshofen: 28 (+5), Niederstetten: 4, Tauberbischofsheim: 5 (+3), Weikersheim: 1, Werbach: 4, Wertheim: 33 (+5) und Wittighausen: 2 (+1).

Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 55,9

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 24. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 55,9. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (18. bis 24. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittwoch, 25. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Wohnbereich in Igersheimer Pflegeeinrichtung unter Quarantäne

Aufgrund eines positiven PCR-Tests bei einer Pflegekraft wurde ein Wohnbereich der Pflegeeinrichtung „Haus am Sonnenberg“ in Igersheim unter Quarantäne gestellt. Dies beinhaltet ein Besuchsverbot sowie einen Belegungs- und Aufnahmestopp. Eine Flächentestung in diesem Wohnbereich wird in den kommenden Tagen vorgenommen.

Neun weitere Delta-Mutationen nachgewiesen

Bei neun Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1326 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 25. August, 14.30 Uhr).

Rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfällt auf Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg verlängert die Corona-Härtefallhilfen für Unternehmen, die trotz Corona-bedingter Existenzbedrohung keinen Zugang zu den bestehenden Hilfsprogrammen haben, bis zum 30. September. Die betroffenen Unternehmen können für den Förderzeitraum Juli bis September einen entsprechenden Antrag stellen.

Das Wirtschaftsministerium erklärte, dass Bund und Länder mit den Härtefallhilfen eine wichtige Lücke der bestehenden Programme schließen würden, denn kein auch noch so breit angelegtes Programm könne alle individuellen Problemsituationen abdecken. Die bislang eingegangenen Anträgen zeigten, dass insbesondere junge Unternehmen Schwierigkeiten haben, sich für eine Unterstützung im Bundesprogramm zu qualifizieren. Die Härtefallhilfen seien daher ein kleiner, aber wichtiger Mosaikstein im Gefüge der Unterstützungsmaßnahmen.

Bislang seien in Baden-Württemberg 65 Anträge eingegangen. Damit liege das Land, auf das rund ein Sechstel aller bundesweit gestellten Anträge entfällt, gleichauf mit Bayern und Nordrhein-Westfalen. Mit rund einem Viertel aller bundesweit bewilligten Anträge sei Baden-Württemberg auf einem guten Weg. Auf Baden-Württemberg würden bisher neun von bundesweit 37 Bewilligungen entfallen, teilte das Ministerium mit.

Das Wirtschaftsministerium erläuterte, dass die Härtefallhilfen des Bundes und der Länder am 18. Mai gestartet seien. Die Unterstützung orientiere sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und solle im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.

Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Handel, dem Gastgewerbe und Tourismus, der Dienstleistungsbranche, dem Handwerk und den Freien Berufen.

Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und September 2021 gestellt werden. Unternehmen, die bereits einen Antrag für den bisherigen Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 gestellt haben, können für die Monate Juli bis September 2021 einen Folgeantrag stellen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen ist der 31. Oktober.

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Original Quelle by Wertheim24.de

Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017

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