Der Jugendhilfeausschuss des Main-Tauber-Kreises hat vor kurzem im Landratsamt getagt. Auf der Tagesordnung stand unter anderem ein Bericht über den Ausbaustand der Kindertagesbetreuungsangebote im Main-Tauber-Kreis. Darüber hinaus wurden die Ausschussmitglieder informiert, wie sich der Jugendfonds entwickelt. Vanessa Gärtner wurde als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss verpflichtet.
Vanessa Gärtner, Jugendreferentin beim erzbischöflichen Dekanat Tauberbischofsheim, wurde in der aktuellen Sitzung vom Ersten Landesbeamten Florian Busch zur ehrenamtlichen Tätigkeit im Jugendhilfeausschuss verpflichtet. Vanessa Gärtner war in der Kreistagssitzung am Mittwoch, 27. Juni, als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss gewählt worden. Sie wurde vom erzbischöflichen Dekanat Tauberbischofsheim zur Wahl vorgeschlagen und folgt auf die ausgeschiedene Maximiliane Scheuermann. Der Erste Landesbeamte lobte die Bereitschaft, dieses wichtige und interessante Ehrenamt zu übernehmen und wünschte ihr viel Freude bei der neuen Aufgabe.
Die Verwaltung gab einen Überblick über den Ausbaustand der Kleinkindbetreuung (bis drei Jahre), die Betreuung im Kindergartenalter (drei bis sechs Jahre) und die Schulkindbetreuung (sechs bis zehn Jahre) zum Ausbaustand 31. Dezember 2022. Darüber hinaus wurde erstmals zu den neu erhobenen Themen berichtet. Dazu gehören die Bedarfsdeckung mit Fachkräften, die Auswirkungen des Fachkräftemangels, Maßnahmen zur Inklusion in Kindertagesstätten sowie die Platzvergabe und Vergabekriterien. Aufgrund der Schwankungen in der Bevölkerungsentwicklung bedarf es bei der Kinderbetreuung aus Sicht der Verwaltung einer stetigen und sorgfältigen Bedarfsplanung. Insgesamt steigt die Nachfrage der Eltern nach Betreuungsangeboten in allen Altersgruppen weiter an. Dabei bezieht sich der Anstieg nicht nur auf die Plätze als solche, sondern auch auf die Betreuungsumfänge. Im Bericht ging die Verwaltung sowohl auf die Gesamtsituation im Landkreis als auch auf die jeweilige Situation in den Kommunen ein.
Der Jugendhilfeausschuss nahm Kenntnis vom jährlichen Bericht der Verwaltung, wie sich der Jugendfonds Main-Tauber-Kreis entwickelt und die Mittel von Januar 2022 bis Mai 2023 verwendet wurden. Mit dem Fonds und der Vergabe der Mittel werden regelmäßig, Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit geringen finanziellen Einzelfallaufwendungen in elementaren lebenspraktischen Angelegenheiten unterstützt und individuelle Benachteiligungen ausgeglichen. Der Jugendfonds finanziert sich insbesondere aus Bußgeldern der Gerichte sowie aus Einzelspenden.
Des Weiteren wurde der Jugendhilfeausschuss über die Aufgaben- und Beratungsschwerpunkte des Allgemeinen Sozialen Dienstes beim Jugendamt informiert. Der Allgemeine Soziale Dienst nimmt eine Vielzahl von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe wahr. Dazu gehören beispielsweise Angebote der Jugendarbeit, die Aufgaben des Kinderschutzes und individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, für deren Eltern und andere Erziehungsberechtigte, aber vor allem auch für die verschiedenen Kooperationspartner, beispielsweise für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Polizei und die Justizbehörden. Die Mitarbeitenden verteilen sich auf die Standorte Tauberbischofsheim und Bad Mergentheim. Grundsätzlich können sich Eltern, Kinder und Jugendliche immer dann an die Behörde wenden, wenn sie Hilfe vom Jugendamt oder eine Beratung benötigen.
Unter www.main-tauber-kreis.de/buergerinfoportal-kreistag können die Beschlussvorlagen zur Sitzung und in Kürze auch die Beschlüsse eingesehen werden.
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