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Gruppe sammelt sich am Unteren Markt
Gegen etwa 18:00 Uhr stellte eine Streife der Würzburger Polizei am Unteren Markt eine Gruppe von rund 80 Personen fest. Bei Erblicken der Einsatzkräfte setzte sich diese in Richtung Oberer Markt in Bewegung und wuchs schnell auf etwa 250 Personen an. Bei den Teilnehmern handelte es sich um so genannte Corona-Maßnahmenkritiker, welche sich nicht an die geltende Allgemeinverfügung der Stadt Würzburg hielten. Hiernach dürfen nicht angezeigte Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen aktuell ausschließlich stationär und unter Einhaltung weiterer Beschränkungen, wie u. a. einer durchgängigen Maskenpflicht abgehalten werden.
Die Maßnahmenkritiker wurden seitens der Polizei mittels Lautsprecherdurchsagen mehrfach auf die geltenden Beschränkungen hingewiesen. Ein Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen.
Aufzug gestoppt
Nach Zuführung weiterer Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei konnte der Aufzug gegen 18:40 Uhr schließlich gestoppt werden. 56 Personen wurden hierbei nach Personalienfeststellung als Betroffene über einen Verstoß gegen die genannte Allgemeinverfügung belehrt. In diesem Zusammenhang kam es zu einer zeitweisen Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs. Im Anschluss erhielten die Personen einen Platzverweis.
Gegendemonstranten melden Spontanversammlung an
Bereits zu Beginn des Aufzuges konnte vor der Versammlung eine Gruppe von rund zehn Gegendemonstranten festgestellt werden. Dabei kam es in der Eichhornstraße zu einer kurzen Rangelei. Ein weiteres Aufeinandertreffen der beiden Gruppen konnte in der Folge durch die Einsatzkräfte verhindert werden. Aus den Reihen der Gegendemonstranten wurde um 19:00 Uhr eine Spontanversammlung am Unteren Markt mit zehn Teilnehmern angemeldet. Diese verlief unter Einhaltung der geltenden Allgemeinverfügung ohne Vorkommnisse und wurde gegen 19:10 Uhr wieder beendet.
Appell der unterfränkischen Polizei
Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei erneut an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen ordnungsgemäß anzuzeigen. Weiterhin sind die Corona-Regeln, insbesondere die geltenden Allgemeinverfügungen, einzuhalten.
Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken
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