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PP SCHWABEN SÜD/WEST. In der Nacht zum Samstag suchten Polizei und Rettungsdienst in Kaufbeuren nach einer Frau, die sich in Lebensgefahr befand. Ein bislang unbekannter Täter blendete das Besatzungsmitglied eines Polizeihubschraubers mit einem leistungsstarken Laserpointer. Der Hubschrauber musste daraufhin den Einsatz abbrechen.
Zu dem Rettungseinsatz war es in der Nacht zum Samstag gekommen. Polizei und Rettungsdienst suchten in den Kaufbeurer Wertach-Auen nach einer Frau, die sich in Lebensgefahr befand. Während der Polizeihubschrauber den Einsatzort mittels Suchscheinwerfer ausleuchtete, kam es zu einem Angriff mit einem Laser gegen die Hubschrauberbesatzung.
Gerade als das Besatzungsmitglied den Scheinwerfer des Helikopters ausrichten wollte, wurde er von einem starken Laserpointerstrahl getroffen. Diese Blendung führte dazu, dass der Polizeibeamte kurzzeitig nichts mehr sehen konnte. Der Hubschraubereinsatz musste abgebrochen werden und das Besatzungsmitglied musste in ein Krankenhaus gebracht werden.
Den Rettungseinsatz schlossen die übrigen Einsatzkräfte trotzdem ab, der Frau geht es den Umständen entsprechend gut.
Der Laserangriff konnte aus dem Bereich der Hans-Seibold-Straße ausgemacht werden. Sofortige Fahndungsmaßnahmen nach dem Täter verliefen aber zunächst ergebnislos.
„Es ist für mich absolut unverständlich, wie jemand mutwillig Polizei- und Rettungseinsätze derart behindern kann, dabei die Gesundheit von Menschen schädigt und sogar das Leben der Besatzung aufs Spiel setzt. Für ein solches Verhalten gibt es keine Rechtfertigung“, meint Dr. Dominikus Stadler (Leiter der Abteilung Einsatz beim PP Schwaben Süd/West)
Die Hubschrauberstaffel der Bayerischen Polizei weist darauf hin, dass nachts Hubschrauber grundsätzlich nur bei schweren Straftaten, zu Rettungsflügen und bei Vermisstensuchen eingesetzt werden.
Die Folgen einer Blendung von Besatzungsmitgliedern können schnell Verletzungen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall auch den Absturz des Hubschraubers verursachen.
Die Kriminalpolizei Kaufbeuren ermittelt nun wegen Gefährdung des Luftverkehrs. Ein Vergehen nach §315a StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Sachdienliche Hinweise zum Täter oder den Tatumständen erbittet die Kripo Kaufbeuren unter 08341-9330.
Noch ist nicht sicher, ob der verletzte Flugtechniker Spätfolgen der Blendung davontragen wird.
„Wir wünschen dem verletzten Besatzungsmitglied alles Gute für seine hoffentlich baldige und vollständige Genesung“, so Dr. Stadler.
(Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, 13 Uhr, DG)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87439 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013).
Original Quelle : Polizei Präsidium Unterfranken
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