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Neckar-Odenwald-Kreis. Die Vermessungsverwaltung im Neckar-Odenwald-Kreis kann in diesen Tagen auf zwei denkwürdige Ereignisse zurückblicken: Vor 100 Jahren wurde die Bezeichnung „Vermessungsamt“ eingeführt und vor 60 Jahren wurde deren fachliche Neuordnung mit der Verabschiedung des ersten Vermessungsgesetzes Baden-Württembergs beschlossen.
Anlässlich dieser Jubiläen lohnt ein Blick zurück in die Geschichte: Auf Grundlage des Gesetzes von 1852 zur „Stückweisen Vermessung sämtlicher Liegenschaften des Großherzogtums betreffend“, wurden in Baden erstmals flächendeckend alle Flurstücke abgemarkt und vermessen. Diese erste Katastervermessung wurde gemarkungsweise durchgeführt, im Neckar-Odenwald-Kreis überwiegend in den Jahren zwischen 1860 und 1880. Der Abschluss der landesweiten Arbeiten fand 1932 im Kreis Tauberbischofsheim statt.
Im Jahr 1921 wurden in den damaligen Amtsbezirken Adelsheim, Buchen, Boxberg und Mosbach anstelle der Bezirksgeometer „Vermessungsämter“ eingerichtet. Jedoch bereits 1924 wurde die Zahl von landesweit 48 Vermessungsämtern auf 27 reduziert, was mit Verordnung im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 3. Juli 1924 bekannt gegeben wurde. Dabei wurde das Vermessungsamt in Adelsheim aufgelöst; dem Amt Mosbach wurden neun damalige Gemeinden aus dem Amtsbezirk Heidelberg zugeordnet, nämlich der Bereich Haag, Eberbach bis Friedrichsdorf und Schöllenbach. Ein Jahr später wurde erneut eine Angleichung der Bezirksgrenzen verfügt. Dabei wurden die „Gemeinden“ Bofsheim, Bronnacker, Hirschlanden, Hohenstadt, Osterburken, Rosenberg und Sindolsheim dem Vermessungsamt Boxberg zugewiesen.
1934 wurde das Vermessungswesen per Gesetz zur Reichsangelegenheit erklärt. In der Folge sind jedoch keine Rechtsnormen ergangen, die die badischen Vorschriften über die Vermessung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen geändert oder aufgehoben hätten. Dies galt auch für die Zeit nach dem Krieg, als das amtliche Vermessungswesen wieder ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fiel.
Eine Neuordnung in fachlicher Hinsicht fand vor genau 60 Jahren mit der Verabschiedung des ersten Vermessungsgesetzes des neuen Bundeslandes Baden-Württemberg am 4. Juli 1961 statt. Dieses Ereignis dürfte damals in der Bevölkerung jedoch kaum auf Interesse gestoßen sein. Fallen die Regelungen doch in einen Bereich, den man in Deutschland seit den ersten Katastervermessungen als selbstverständlich ansieht, um den uns aber viele Länder auf der Welt beneiden. Es geht dabei nämlich um die Sicherung des Eigentums, um verlässliche Grundlagen für Wirtschaft und Verwaltung, um eine gerechte Erhebung von Steuern und eine geordnete Nutzung und Entwicklung unseres begrenzten Lebensraums.
Durch die historisch unterschiedliche Entwicklung der ehemals badischen, württembergischen und hohenzollerischen Landesteile wurde mit dem Vermessungsgesetz von 1961 landesweit einheitliches Recht geschaffen. Weiter galt es den technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und eine Rechtsbereinigung der unterschiedlichen Regelungen in den bisherigen Landesteilen durchzuführen, ohne jedoch die gewachsenen Entwicklungen über den Haufen zu werfen.
Neben dem Landesvermessungsamt als Landesoberbehörde wurde für die 64 Vermessungsämter nun die Bezeichnung „Staatliche Vermessungsämter“ eingeführt und als untere Sonderbehörden dem Landesvermessungsamt nachgeordnet. „Mit der Neuorganisation wird es möglich, die Erledigung der Vermessungsaufgaben rationeller zu gestalten, die technische Aufsichtsführung sinnvoller zu gliedern und die Verwaltungsgeschäfte zusammenzufassen und zu vereinfachen“, so die amtliche Begründung zum neuen Gesetz.
Eine erneute Veränderung der Zuständigkeiten wurde zusammen mit der Kreis- und Gemeindereform Anfang der 1970er Jahre vorgenommen. Die bis dahin bestehenden 64 Staatlichen Vermessungsämter mit 22 Neben- und zwei Außenstellen wurden zum 31. Dezember 1973 aufgehoben und mit Wirkung vom 1. Januar 1974 wurden den 35 Landkreisen entsprechend 35 Staatliche Vermessungsämter mit 30 Außenstellen eingerichtet. In diesem Zuge wurde das Vermessungsamt Boxberg aufgelöst und Buchen wurde zur Außenstelle des Staatlichen Vermessungsamts Mosbach.
Das Vermessungsgesetz von 1961 trug mit seinen Regelungen mehr als 40 Jahre zur positiven Entwicklung des Landes und zum wirtschaftlichen Aufschwung bei. Fehlen solche Regelungen und die zugehörigen Kataster, zeigen sich eklatante Nachteile für eine vernünftige Erhebung von Grundsteuern, der Sicherung des Eigentums, der Verlässlichkeit bei Investitionen, Planungsprozessen und vielem mehr. Exemplarisch seien die Probleme in Griechenland genannt, das erst vor gut 10 Jahren damit begonnen hat, ein flächendeckendes Kataster aufzubauen.
Die wohl tiefgreifendste strukturelle Veränderung wurde von der Landesregierung unter Ministerpräsident Teufel zum 1. Januar 2005 auf den Weg gebracht. Mit dem Verwaltungsstrukturreformgesetz wurden die unteren Vermessungsbehörden, Flurbereinigungsbehörden und die Mehrzahl weiterer sogenannter unterer Sonderbehörden des Landes in die Landratsämter eingegliedert. Ziel war eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabläufe und insbesondere eine Ersparnis von Personal- und Sachkosten. Als Sitz der neuen Vermessungsbehörde wurde die Amtsstraße 22 in Buchen festgelegt. Im Jahr 2019 erfolgte der Umzug in das vom Kreis erworbene Gebäude in der Präsident-Wittmann-Straße 16. Dieses war ursprünglich 1964 vom Land für die Unterbringung des Vermessungsamtes und des Flurbereinigungsamtes gebaut worden.
Damit schließt sich der Kreis. 100 Jahre nach der Einführung der Bezeichnung „Vermessungsamt“ steht der Begriff heute für eine moderne und leistungsfähige Verwaltung innerhalb des Landratsamtes. Die rund 216.000 Flurstücke mit mehr als 1,1 Millionen Grenzpunkten und rund 120.000 Gebäuden im Neckar-Odenwald-Kreis werden längst nicht mehr im Lagerbuch, sondern digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) geführt. Zur Aktualisierung wird modernste Technik eingesetzt, unter anderem die Satellitenpositionierung (SAPOS). Wie damals sind die Daten heute unverzichtbare Grundlage für vielfältige Anwendungen, die weit über die Ordnung des Grund und Bodens hinaus bis zur Fahrzeugnavigation und autonomem Fahren reichen.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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