Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis passt aufgrund des deutlich rückläufigen Infektionsgeschehens seine Coronavirus-Schutzmaßnahmen an. Insbesondere wird ab Montag, 2. Mai, von Besucherinnen und Besuchern der Dienstgebäude kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Die Maskenpflicht wird dagegen unverändert fortgeführt. Besucherinnen und Besucher müssen weiterhin eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Standards KN95, N95) tragen, für Mitarbeitende genügen OP-Masken. Alle sonstigen Abstands- und Hygieneregeln werden weiter angewandt.
Persönliche Vorsprachen werden ab Montag, 2. Mai, wieder für sämtliche Anliegen an die Verwaltung angeboten. In den vergangenen Monaten waren diese auf wichtige und unaufschiebbare Anliegen beschränkt. Allerdings ist weiter eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bekannt, können Termine direkt mit diesen vereinbart werden. Ansonsten ist das Landratsamt unter der zentralen Rufnummer 09341/82-0 erreichbar, die stark nachgefragten Bereiche Verkehrsamt / Zulassungsstelle unter 09341/82-4001 sowie die Abfallberatung beim Abfallwirtschaftsbetrieb (AWMT) unter 09341/82-4002. Für die Terminvereinbarung bei der Kfz-Zulassung kann unter www.main-tauber-kreis.de/terminvergabe ein Rückruf erbeten werden. Für zahlreiche weitere Dienstleistungen kann unter der gleichen Internet-Adresse direkt online ein Termin gebucht werden.
Mit dieser Vorgehensweise soll zum Schutz aller Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher beigetragen werden. Sensible Arbeitsbereiche wie die Auszahlung sozialer Transferleistungen müssen jederzeit arbeitsfähig bleiben. Über eine Rücknahme weiterer oder aller Maßnahmen wird das Landratsamt rechtzeitig informieren.
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