Bayern : Freistaat fördert Wohneigentum weiter – Mietwohnungen und Eigentum nicht gegeneinander ausspielt

22. Mai 2020

  • Rot – grüne Koalition im Münchner Stadtrat schafft Förderung für Eigentumswohnungen ab
  • Ministerin Schreyer: „Wir dürfen Mietwohnungen und Eigentum nicht gegeneinander ausspielen!“
  • Förderprogramme des Freistaats gelten in ganz Bayern

Egal ob zur Miete oder als Eigentum: Jeder Mensch soll in Bayern so wohnen können, wo und wie er möchte. Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer: „Unser Auftrag ist es, Wohnungspolitik vom Menschen her zu denken. Zu Recht gilt ja bei der staatlichen Wohnraumförderung der Grundsatz: so viel Mietwohnraum wie nötig, aber eben auch so viel Eigenwohnraum wie möglich. Deswegen finde ich es schade, dass die neue Mehrheit im Münchner Stadtrat das „München Modell“ abschafft. Wir als Freistaat setzen weiter auf beide Wohnformen: zur Miete und als Eigentum.“

Die Förderprogramme des Freistaats sind von den Planungen der Stadt nicht betroffen und werden weiterhin auch in München angeboten. Ministerin Schreyer: „Natürlich ist der Bedarf an Mietwohnungen in München sehr groß, besonders bei Haushalten mit niedrigeren Einkommen. Deswegen setzen wir auch hier mit eigenen Programmen an. Aber darüber dürfen wir die Förderung von Wohneigentum nicht vergessen. Denn die Wohnung oder das Haus, das einem selbst gehört, ist nicht zuletzt ein wichtiger Baustein zur Vorsorge gegen Altersarmut.“

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind erhalten.

Zudem werden im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen in Höhe von maximal einem Drittel der Gesamtkosten unterstützt. Diese Darlehen können auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze.

Ministerin Schreyer: „Die Fördermittel können Sie beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt beantragen. Dort bekommen Sie auch nähere Auskünfte und, wenn nötig, Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge.“

 

Original Quelle by Wertheim24.de

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