Bekanntmachung des Bebauungsplans 6-48 VE: Frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 30.05. bis einschließlich 30.06.2023

Bekanntmachung des Bebauungsplans 6-48 VE: Frühzeitige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vom 30.05. bis einschließlich 30.06.2023

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplanentwurf 6-48 VE
Grundstück Fischerhüttenstr. 64/68
Ortsteil Zehlendorf

Ziel / Zweck:

Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs mit darüber liegenden Wohnungen.

Sie können die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Stellungnahmen hierzu abgeben. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.

Zeit:

Vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 30. Juni 2023, Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 15:30 sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ort:

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung,
Dienstgebäude: Rathaus Zehlendorf, Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin, Bauteil E, 2. Etage im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 224), Telefon 90299-5288 oder 90299-0.

Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist zusätzlich im Internet über die Beteiligungsplattform https://mein.berlin.de/projekte sowie unter www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ eingesehen werden.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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