Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juli 2023 – Bayerisches Landesportal

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juli 2023 – Bayerisches Landesportal

1. Bayern geht Herausforderungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik kraftvoll an / Kabinett beschließt zusätzliche Investitionen in bayerische Krankenhäuser mit einem Gesamtvolumen von rund 640 Millionen Euro / Seit Anfang Juli „Fast Lane“ für ausländische Pflege-Fachkräfte 

2. Länderfinanzausgleich: Bayern stellt beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen die derzeitige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs 

1. Bayern geht Herausforderungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik kraftvoll an / Kabinett beschließt zusätzliche Investitionen in bayerische Krankenhäuser mit einem Gesamtvolumen von rund 640 Millionen Euro / Seit Anfang Juli „Fast Lane“ für ausländische Pflege-Fachkräfte

Bayern geht die großen Herausforderungen in der Gesundheits- und Pflegepolitik kraftvoll an. So gab der Ministerrat heute den Startschuss für die Finanzierung von 13 neuen Krankenhausbauvorhaben. Mit diesen Projekten werden zusätzliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 640 Millionen Euro angestoßen. Die pflegerische Versorgung im Freistaat stärkt Bayern bereits mit einem 5-Punkte-Plan. Dazu gehört die „Fast Lane“ für ausländische Fachkräfte, mit der seit Anfang Juli die Anerkennungsverfahren beschleunigt werden. Die ersten Anträge sind bereits eingegangen.

Beim Thema Krankenhausreform wird Bayern nicht lockerlassen, damit die Bundesregierung in der nächsten Woche ein tragfähiges Konzept vorlegt. Auch beim Thema Arzneimittelengpässe hat Bayern bereits Lösungswege aufgezeigt und schnell gehandelt. Dagegen ist die Ampel-Bundesregierung zerstritten und setzt falsche Schwerpunkte. In vielen wichtigen Bereichen müssen aber jetzt die richtigen Weichen für die kommenden Jahre und Jahrzehnte gestellt werden. Deshalb hat sich der Ministerrat ausführlich mit der Gesundheits- und Pflegepolitik befasst. Als Gäste eingeladen waren der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Roland Engehausen, der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes und des Bayerischen Apothekerverbandes, Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Christian Pfeiffer, und der Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern, Georg Sigl-Lehner.

Rund 640 Millionen Euro für Bayerns Krankenhäuser / Startschuss für 13 neue Krankenhausbauvorhaben in ganz Bayern
Bayern investiert erneut kräftig in die Krankenhäuser. Um auch in Zukunft eine breitgefächerte leistungsfähige Krankenhausversorgung in ganz Bayern sicherstellen zu können, müssen die Gebäude und Ausstattung der Krankenhäuser kontinuierlich modernisiert und ausgebaut werden. Der Ministerrat hat daher den Startschuss für die Finanzierung von 13 neuen Krankenhausbauvorhaben gegeben. Mit diesen Projekten werden zusätzliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 640 Millionen Euro angestoßen. Damit setzt der Freistaat seine konsequente Förderpolitik für eine qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung mit leistungsfähigen Kliniken fort. Die beschlossenen Investitionsmaßnahmen tragen wesentlich dazu bei, die Qualität der stationären Versorgung im Freistaat weiter zu verbessern.

Freistaat stärkt die bayerische Krankenhauslandschaft

Der Freistaat ist ein starker Partner der bayerischen Krankenhausträger und leistet zuverlässig seinen Beitrag für eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Bayern. Mit zahlreichen Förderprogrammen und milliardenschweren Investitionen setzt sich die Staatregierung seit Jahren für eine flächendeckende Krankenhauslandschaft ein.

Krankenhausinvestitionsförderung
Seit 1972 hat Bayern gemeinsam mit den kommunalen Finanzpartnern Fördermittel von rund 26 Milliarden Euro für Investitionen in die bayerischen Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Aktuell sind Bauprojekte der bayerischen Kliniken mit einem Gesamtvolumen von über 4,6 Milliarden Euro zur Finanzierung eingeplant. Dabei bildet der ländliche Raum einen Schwerpunkt. Rund 2,8 Milliarden Euro und damit mehr als 60 Prozent aller im Krankenhausbauprogramm veranschlagten Fördergelder fließen in Projekte außerhalb der Ballungszentren. Mit diesen Mitteln können Gebäude und Ausstattung der Kliniken kontinuierlich modernisiert und weiterentwickelt werden.

Krankenhaustrukturfonds und Krankenhauszukunftsfonds
Der Freistaat übernimmt seit 2016 die geforderte Ko-Finanzierung der vom Bund aufgelegten Förderangebote im Krankenhausstrukturfonds I und II zur Förderung von Strukturanpassungen. Mit insgesamt rund 750 Millionen Euro Investitionsvolumen stärkt Bayern die akutstationäre Versorgung, verbessert die IT-Sicherheit und baut die Ausbildungskapazitäten aus.
Seit 2020 stehen für die bayerischen Plankrankenhäuser im Rahmen des „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ zudem Mittel in Höhe von rund 590 Millionen Euro zur Verfügung. Auch hier trägt der Freistaat den erforderlichen Ko-Finanzierungsanteil. Mit den Mitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds macht die Staatsregierung die Kliniken fit für die digitale Zukunft und investiert kräftig in Digitalisierung und IT-Sicherheit in den bayerischen Krankenhäusern.

Förderprogramme „Pädiatrien“, „kleinere Krankenhäuser im ländlichen
Raum“ und „Geburtshilfeförderprogramm“
Darüber hinaus stellt der Freistaat eigene Förderprogramme bereit. So unterstützt Bayern akutstationäre pädiatrische Einrichtungen bei kurzfristigen Investitionen zur Bewältigung der Nachwirkungen der Corona-Pandemie im Umfang von 5 Millionen Euro und stellt ein Volumen von 100 Millionen Euro über fünf Jahre für Strukturveränderungsmaßnahmen bei kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum bereit.

Der Freistaat setzt sich zudem wirkungsvoll für die Geburtshilfe ein. So wurden seit 2018 mehr als 71 Millionen Euro für den Erhalt und die Weiterentwicklung der geburtshilflichen Versorgung in Bayern ausgegeben.

Bayerischer Härtefallfonds
Bayern lässt seine Kliniken angesichts massiv gestiegener Kosten nicht im Stich. Die Einrichtungen sind von gestiegenen Energiekosten betroffen und auch ganz allgemein von erheblichen Kostensteigerungen, die nicht refinanziert sind. Bayern nimmt deshalb ergänzend zur Bundesregierung viel Geld in die Hand, um diese teils existenzbedrohende Entwicklung abzufedern. Die Staatsregierung hat daher für die Krankenhäuser eigenen Härtefallhilfen mit insgesamt rund 100 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Bisher sind beim Landesamt für Pflege 45 Anträge mit einem Volumen von 16,5 Millionen Euro eingegangen, die derzeit abgearbeitet werden.

Bayern sorgt für eine starke ambulante ärztliche Versorgung // 34,5 Millionen Euro seit 2019 investiert

Bayern nimmt seine Verantwortung für eine gute ambulante ärztliche Versorgung sehr ernst. Der Freistaat verfügt über ein dichtes und sehr gutes Versorgungsangebot in der Fläche mit knapp 30.000 Vertragsärzten/Vertragspsychotherapeuten. Damit sind rund 95 Prozent der Planungsbereiche regel- oder überversorgt. Zusätzlich zu den Maßnahmen der sicherstellungsverpflichteten Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, hat der Freistaat dafür seit 2019 rund 34,5 Millionen Euro investiert.

Um diese gute Ausgangslage für die Zukunft zu erhalten und weiter zu stärken, hat der Freistaat eine Reihe effizienter Förderprogramme aufgelegt. Mit der Niederlassungsförderung bzw. Landarztprämie wurde zum Beispiel seit 2012 die Niederlassung von mehr als 1.100 Ärzten im ländlichen Raum unterstützt.

Darüber hinaus wird die Landarztquote langfristig eine positive Wirkung entfalten. Seit ihrer Einführung im Wintersemester 2020/21 haben darüber 326 Studierende einen Medizinstudienplatz erhalten und sich damit verpflichtet, nach der Ausbildung zehn Jahre als niedergelassener oder angestellter Arzt auf dem Land zu arbeiten.

Die ersten Absolventen werden ihre Tätigkeit 2031 aufnehmen. Zudem plant Bayern aktuell ein Förderprogramm für die Kommunen, mit dem die wohnortnahe ärztliche Versorgung unterstützt werden soll.

Bayern stärkt die Pflege mit 5-Punkte-Plan

Bayern stärkt die pflegerische Versorgung im Freistaat mit einem 5-Punkte-Plan. Gute Pflege zu ermöglichen, ist eine der zentralen Herausforderungen für die kommenden Jahrzehnte. Mit dem 5-Punkte-Plan stellt Bayern die Weichen und handelt lösungsorientiert.

Der Plan enthält folgende Punkte:

  1. Der Freistaat fördert mit der Strategie „Gute Pflege. Daheim in Bayern.“ moderne Versorgungsstrukturen in der Langzeitpflege und unterstützt ambulante Pflegedienste durch einen Handlungsleitfaden dabei, personelle Ressourcen besser zu nutzen. Für das Jahr 2023 stellt die Staatsregierung rund 114,9 Mio. Euro für den Ausbau des stationären Angebotes zur Verfügung und zusätzlich 20 Mio. Euro für die Förderung personenzentrierter Angebote in den Kommunen. Zudem baut Bayern gerade eine Börse für pflegerische Angebote auf, die Anfang 2024 in den Echtbetrieb gehen soll.
  2. Bayern intensiviert die Öffentlichkeitsarbeit für den Pflegeberuf, zum Beispiel durch die Weiterentwicklung der Kampagne NEUEPFLEGE.bayern, mit der bereits rund 43 Millionen Menschen in den Zielgruppen erreicht werden konnten.
  3. Mit der Fast Lane für ausländische Fachkräfte beschleunigt Bayern die Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte aus dem Ausland. Die ersten Anträge sind bereits eingegangen.
  4. Der Freistaat unterstützt Pflegeeinrichtungen bei der Schaffung attraktiver Arbeits- und Rahmenbedingungen, zum Beispiel durch das Modellprojekt für Springerkonzepte, das 2023/24 mit 7,5 Millionen Euro gefördert wird.
  5. Bayern setzt sich zudem für eine umfassende Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung ein. Ziel sind Vereinfachung und Flexibilisierung des Leistungsrechts inklusive Aufhebung der Sektorengrenzen im Leistungsrecht. Dies erleichtert die Orientierung an den Bedürfnissen der Menschen statt an Abrechnungsmöglichkeiten.

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2. Länderfinanzausgleich: Bayern stellt beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen die derzeitige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen die derzeitige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzkraftausgleichs einzureichen. Die angegriffenen Vorschriften befinden sich im Maßstäbe- und im Finanzausgleichgesetz des Bundes.

Bayern schultert als mit Abstand größtes „Zahlerland“ seit Jahren mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens und leistete allein im Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von knapp 10 Milliarden Euro. Insgesamt hat Bayern seit Inkrafttreten des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems etwa 3,4 Milliarden Euro erhalten, aber über 108 Milliarden Euro geleistet.

Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich im Ausgleichssystem künftig wieder die Waage halten. Es ist eigentlich Aufgabe des Bundesgesetzgebers, auf die besorgniserregende Schieflage im Ausgleichssystem zu reagieren. Dieser handelt aber trotz der enormen finanziellen Belastung Bayerns nicht. Nachdem sich bei maximal fünf „Zahlerländern“ gegenüber minimal elf „Nehmerländern“ eine Lösung auf dem Verhandlungswege im Länderkreis unrealistisch erscheint, ist der Weg über den Normenkontrollantrag für Bayern alternativlos, um zu einem fairen und ausgewogenen Ausgleichssystem zurückzukehren.

Wesentliche Kritikpunkte Bayerns am aktuellen Ausgleichssystem:

  • Grunderwerbsteuereinnahmen werden aktuell nicht mit dem Ist-Aufkommen in die Berechnung einbezogen, sondern die Einnahmen werden mittels eines Normierungsverfahrens auf Grundlage eines bundesdurchschnittlichen Steuersatzes fiktiv berechnet. Problematisch hieran: Der Bundesdurchschnitt liegt bei 5,625 Prozent, da bis auf Bayern (mit 3,5 Prozent) alle Länder ihren Grunderwerbsteuersatz erhöht haben. Aufgrund des Normierungsverfahrens zahlt Bayern somit für fiktive Steuern, die tatsächlich gar nicht eingenommen werden.
  • Derzeit werden mit der so genannten „Einwohnerveredelung“ die Einwohnerzahlen einiger Länder überdurchschnittlich gewichtet, um angeblichen „abstrakten Mehrbedarfen“ Rechnung zu tragen. Es ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn Einwohner von Berlin, Hamburg und Bremen im Gegensatz zu Einwohnern in Ballungsräumen anderer Länder wie München, Frankfurt am Main oder Stuttgart im Finanzkraftausgleich mit einem empirisch nicht nachvollziehbaren Satz von 135 Prozent gewichtet werden.
  • Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Grenzen der bundesstaatlichen Solidarität aufgezeigt: (1) Keine entscheidende Schwächung der Leistungsfähigkeit eines „Geberlandes“ und (2) keine Nivellierung bestehender Finanzkraftunterschiede. Aktuell werden beide Grenzen gerissen: Bayern leistete 2022 mit knapp 10 Milliarden Euro (entsprechen etwa 13,86 Prozent der bayerischen Gesamtausgaben) erneut mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens (rund 18,5 Milliarden Euro). Zudem kommt es zu deutlichen Veränderungen in der Pro-Kopf-Finanzkraftreihenfolge. Am Ende geht teilweise der solidarische Helfer Bayern deutlich schwächer aus dem System heraus als bedürftige Länder.

Bayern unterstützt gerne solidarisch – aber hierfür braucht es wieder einen fairen Rahmen, in dem die Interessen finanzstärkerer wie auch finanzschwächerer Länder gleichermaßen Berücksichtigung finden.

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Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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