Berichte über Menschenhandel

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Symbolbild Menschenhandel, Quelle: Pixabay.com / Foto von sammisreachers

Berichterstattungsstelle Menschenhandel gestartet

Anlässlich des Starts der Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Menschenhandel zu bekämpfen sowie Ausbeutung zu verhindern: Dazu verpflichten die Menschenhandelskonvention des Europarates und die EU-Menschenhandelsrichtlinie. Wir sind nach zwei Jahren Konzeptentwicklung und Vorbereitung gut gerüstet, um mit der Berichterstattung zu diesem menschenrechtlich relevanten Themenfeld zu beginnen. Im Zentrum steht dabei für uns, für Betroffene den Zugang zu Schutz und Unterstützung zu verbessern und künftige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel wird dafür Mängel sowie Fortschritte bei der Umsetzung der Konvention in den Blick nehmen und Politik und Verwaltung beraten: beim Aufbau eigener Datenerhebungssysteme, bei der Anpassung der Gesetzeslage und auch bei der Rechtsanwendung.

 

Das Monitoring wird dabei auf Daten beruhen. In der Vorbereitungsphase hat sich gezeigt, dass auf staatlicher und zivilgesellschaftlicher Seite bereits breite Datenbestände existieren, mit denen die Phänomen Menschenhandel und Maßnahmen zur Bekämpfung beschrieben werden können. Die Berichterstattungsstelle wird nun zunächst diese Datenbestände für ein menschenrechtliches Monitoring erschließen und zusammenzuführen. 2024 wird die Berichterstattungsstelle ihren ersten Periodischen Bericht veröffentlichen. Die gute Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesressorts sowie mit Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis ist dabei ein zentraler Baustein eines umfassenden Monitorings.

 

 

Wir danken der Bundesregierung und ganz besonders Bundesfamilienministerin Lisa Paus für das Vertrauen, das sie in das Institut setzen, und freuen uns, dass wir unsere langjährige Expertise im unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention sowie im Themenfeld Menschenhandel in die Arbeit der Berichterstattungsstellen einbringen können. Damit wollen wir einen Beitrag zu guter Politik von Bund und Ländern zum Schutz der Betroffenen und zur Prävention leisten.“

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem unabhängigen Monitoring (Berichterstattung) der Menschenhandelskonvention des Europarates in Deutschland betraut worden und hat hierfür jetzt eine Berichterstattungsstelle eingerichtet.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG). Zu den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

 

Das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Menschenhandelskonvention) ist für Deutschland im Jahr 2013 in Kraft getreten. Die Konvention verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, regelmäßig den Stand der Umsetzung des Übereinkommens zu überprüfen. Die unabhängige Expertinnengruppe „GRETA“ führt die Überprüfung der einzelnen Mitgliedstaaten durch.

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Original Quelle Presseportal.de

 

 

https://wertheimerportal.de/faktencheck-christoph-kolumbus-war-ein-querdenker/

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Original Quelle by Wertheim24.de

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