BPOL-HST: Verwirrter Mann kann seine Geldstrafe nicht aufbringen

Quelle: Pixabay.com

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Bundespolizeiinspektion Stralsund

Stralsund, Sassnitz, Solingen, Oberhausen (ots)

Gestern Abend wurde ein 36-jähriger Reisender aus Sassnitz auf dem Hauptbahnhof Stralsund festgenommen.

Bundespolizisten hatten den Mann, nach Hinweis durch einen Zugbegleiter der Ostdeutschen Einbahn Gesellschaft angehalten, als dieser bereits den Bahnhof verlassen wollte. Zuvor hatte der Reisende den Zugbegleiter um medizinische Hilfe gebeten.

Nachdem die Beamten die Identität überprüften, wurde bekannt, dass der 36-jährige Oberhausener zur Festnahme aufgrund eines Strafvollstreckungshaftbefehls ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Solingen hatte den Mann wegen Betruges 2020 zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Den Aufforderungen des Gerichtes kam der Mann bislang nicht nach.

Anschließend sprachen die Beamten dem Mann die Festnahme aus und eröffneten ihm den Haftbefehl. Hierbei verlangte er nach einem, ihm freistehenden Anruf. Diesen nutzte er, rief die Notrufnummer 112 an und klagte über falsche Polizisten und einer möglichen Entführung.
Ein hinzugezogener Notarzt stellte bei dem Mann keine haftrelevanten gesundheitlichen Probleme fest.

Für den verwirrten Mann ging es in den Nachstunden direkt in die Justizvollzugsanstalt Stralsund, da er die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte.

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Uta Bluhm
Telefon: 03831 28432 – 106
Fax: 030 204561 2222
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www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
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Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
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– die bahnpolizeilichen Aufgaben
– die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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