BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet drei Reisende und zieht …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Mittwoch (18.01.2023) fest.

Als erstes stellten die Beamten am Mittwochmorgen einen georgischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Trabzon/Türkei befand. Hierbei wurde festgestellt, dass nach dem 49-Jährigen gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Passau hatte im August des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen den im April 2022 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro konnte von dem Mann jedoch beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 20 Tagen abgewendet werden. Im Anschluss setzte er seine Reise fort.

Am Mittwochvormittag dann wurde eine deutsche Staatsangehörige kontrolliert, die sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte. Bei dieser stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bochum im Mai des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen die 38-Jährige ausgestellt hatte. Demnach wurde sie im Februar 2022 verurteilt.
Doch auch die in Bottrop lebende Frau konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen abwenden und ihre Heimreise fortsetzen, indem sie die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich.

Zuletzt wurde am Mittwochabend ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei bei den Bundespolizeibeamten vorstellig. Hierbei wurde festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Passau einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Reisenden verfügt hatte.
Doch der in der Türkei lebende Mann konnte seine Reise ebenfalls fortführen, da er die Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 100 Tagen abwenden konnte.

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Daniela Maaßen
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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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