BPOL NRW: Nach dem Urlaub in die Justizvollzugsanstalt, anstatt nach Hause – …

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen späten Montagabend (27.06.2022) einen Deutschen. Hierbei stellte sich heraus, dass nach dem 34-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte einige Tage zuvor einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr gegen den Mann erlassen. Im September 2018 wurde dieser zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Da sich der Verurteilte der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde der in Essen lebende Mann an die zuständigen Justizbehörden übergeben.

Nur etwa eine Stunde später wurde außerdem ein 33-jähriger Deutscher zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon bei den Beamten vorstellig. Hierbei stellten diese fest, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück im Oktober des letzten Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den im November 2020 Verurteilten erlassen hatte.
Der in Lingen (Ems) lebende Mann konnte seine Heimreise jedoch fortführen, da die Geldstrafe in Gesamthöhe von 800 Euro dank seiner Verwandtschaft beglichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 40 Tagen abgewendet werden konnte.

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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