BPOLD-KO: Bundespolizei verbietet in Frankfurt am Main zum Jahreswechsel das …

[ad_1]

Bundespolizeidirektion Koblenz

Ein Dokument

Koblenz, Frankfurt am Main (ots)

Auch beim diesjährigen Jahreswechsel hat die Bundespolizeidirektion Koblenz für die Zeit vom 31. Dezember 2022, 12:00 Uhr bis zum 1. Januar 2023, 09:00 Uhr eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messern, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährlichen Gegenständen jeglicher Art in Bahnhöfen und Streckenabschnitten im Stadtgebiet Frankfurt am Main verbietet. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art auf dem Gebiet der Eisenbahnanlagen des Bundes.

Das Mitführverbot gilt an den nachfolgend genannten Örtlichkeiten (jeweils ausschließlich U-Bahnbereich:

   - Im Hauptbahnhof Frankfurt am Main auf allen Ebenen,
   - An den Stadtbahnhöfen / Haltepunkten
   - Frankfurt am Main - Höchst
   - Frankfurt am Main - Süd
   - Frankfurt am Main - Taunusanlage
   - Frankfurt am Main - Hauptwache
   - Frankfurt am Main - Konstablerwache
   - Auf den zwischen diesen Bahnhöfen / Haltepunkten liegenden 
     Strecken und den darauf verkehrenden S-Bahn-Zügen der Linien 1 
     bis 6 sowie 8 und 9

Mit dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme beabsichtigt die Bundespolizei das Dunkelfeld des Mitführens gefährlicher Gegenstände zu erhellen und insbesondere die Sicherheit der Reisenden aktiv zu erhöhen.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass sich im Vergleich zu den beiden Vorjahren die Bahnreisendenzahl in Frankfurt am Main zum Jahreswechsel deutlich erhöht. Damit einhergehend steigt auch das Konfliktpotenzial, denn erfahrungsgemäß ergeben sich – meist unter Alkoholeinfluss – auch aus zunächst banalen Streitigkeiten, körperliche Auseinandersetzungen. Beim Mitführen von Messern, Reizstoffen oder anderen Waffen können diese schnell durch die Beteiligten zum Einsatz kommen und eine besondere Gefahr darstellen.

Daher wird die Bundespolizei gerade in dieser Zeit verstärkt Kontrollen durchführen und Feststellungen konsequent verfolgen.

Unabhängig von einem möglichen Straf-/ Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) können bei Zuwiderhandlungen behördliche Zwangsgelder, Platzverweise, Bahnhofsverbote (Hausverbot) oder auch zukünftige Beförderungsausschlüsse nach sich ziehen.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) einsehbar. Darüber hinaus werden an den jeweiligen Bahnhöfen Plakate ersichtlich sein, die auf die Mitführverbote hinweisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
PHK Irmen
Telefon: 0261/399-4103
E-Mail: bpold.koblenz@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell

[ad_2]

Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen