BPOLI-Flugh. STR: Machete im Handgepäck einer Passagierin sichergestellt

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Am Sonntagmorgen (15.05.) stellten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine Machete im Handgepäck einer 63-jährigen türkischen Passagierin fest.

Das Messer mit einer Gesamtlänge von 41 cm und einer Klingenlänge von 27,5 cm lag deutlich über den vorschriftsmäßig erlaubten sechs Zentimetern, weshalb die Bundespolizei gegen die Dame ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz einleitete.
Die 63-Jährige, welche in die Türkei reisen wollte, plante dort im Garten zu arbeiten, wozu sie die Campingmachete benutzen wollte. Da sie im Reisekoffer keinen Platz mehr für das große Messer hatte, packte sie es kurzerhand im Handgepäck ein. Nach Abschluss der Maßnahmen konnte die 63-Jährige ihre Reise ohne Machete fortsetzen.

Die Mitnahme von Messern in die Passagierkabine im Flugzeug ist für alle EU-Länder in der EU-Verordnung geregelt und wird so auch in Deutschland umgesetzt.

Die Bundespolizei informiert über ihre Homepage und regelmäßig anhand von Pressemitteilungen, welche Gegenstände im Handgepäck verboten sind und welche Bestimmungen darüber hinaus zu beachten sind.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 – 1020
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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